Zwischen Neckar und Alb

„Ich kann ohne die Kinder nicht leben“

Im Fokus beim Köngener Kindermord-Prozess am dritten Verhandlungtags: Wie die Nachbarn den Tag danach erlebten

„Die Kinder liegen da drüben!“ Das sollen die ersten Worte der wegen Mordes an ihren beiden Kindern vor dem Stuttgarter Landgericht angeklagten Köngener Mutter gewesen sein, als sie am 2. November letzten Jahres mit einer tiefen Armschnittwunde zu Nachbarn schwankte.

Köngen/Stuttgart. Das Beweisprogramm der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wurde auch am gestrigen dritten Verhandlungstag gegen die 41-jährige Frau mit Vernehmungen von Zeugen fortgesetzt. Diesmal wollten die Richter von Nachbarn wissen, wie sie jenen 2. November erlebten, als die Angeklagte nach der Tötung der beiden Kinder und einem offensichtlich missglückten Selbstmordversuch auf der Straße erschien. Eine Nachbarin berichtete im Zeugenstand, sie habe zuerst gedacht, dass die 41-Jährige Streit mit dem Ehemann hatte und der habe nun die beiden Kinder mitgenommen. Dies erkläre auch die Worte: „Ich kann ohne die Kinder nicht leben!“ Die Frau saß bereits blutend auf einem Stuhl – vielmehr hing sie auf dem Sitz – und wurde nach Eintreffen des Notarztes behandelt.

Erst später erfuhr die Zeugin, dass die beiden Kinder der Frau tot auf dem Boden in der Wohnung lagen. Eine andere Nachbarin, die an diesem Novembermorgen die Angeklagte „taumelnd und stark am Arm blutend“ antraf, nahm sie und setzte sie auf den Gartenstuhl. Als sie nach den Kindern fragte, soll die Angeklagte ihr gesagt haben: „Die Kinder liegen da drüben!“ Dabei habe sie geweint und geäußert, dass es ihr leid tue. Dass sie ihren eigenen Kindern etwas antun könnte, finden die vernommenen Nachbarinnen als „unvorstellbar“. Die Angeklagte sei „sehr liebevoll mit den beiden Kindern umgegangen“, habe sie verwöhnt, allerdings den Kontakt zur Nachbarschaft nur sehr spärlich gepflegt. Als man die Frau fand, habe man zuerst gedacht, sie hätte sich das Leben nehmen wollen, weil angeblich der Ehemann ihr die Kinder weggenommen habe und abgereist sei. Deshalb war eine der Zeuginnen damals nach ihrer jetzigen Aussage auch wütend auf den Ehemann zugegangen und habe ihm die Meinung gesagt, als dieser plötzlich erschien.

Ungewöhnlich viele und intensive Fragen hatte der psychiatrische Sachverständige an die Zeuginnen. Der Gutachter wollte vor allem wissen, in welchem psychischen und emotionalen Zustand sich die Angeklagte befand, als man den ersten Kontakt mit ihr hatte. Ob sie verwirrt, abwesend war und von Dingen redete, die auf einen Affekt hinweisen. Nichts dergleichen konnten die Zeugen allerdings bestätigen. Die Angeklagte habe nur immer wieder gesagt, dass ihr das mit den Kindern leid tue und sie ohne die Kinder nicht leben wolle.

Den Ehemann hat das Gericht bereits am vergangenen Prozesstag vernommen. Weitere Zeugen und auch Kriminaltechniker der Esslinger Mordkommission werden noch angehört, ehe dann am nächsten Prozesstag, der allerdings nach einer Pause von drei Wochen erst am 27. Mai terminiert ist, der Gerichtsmediziner vernommen wird. Er hat die beiden getöteten Kinder obduziert und die Todesursachen und Zeitpunkte ermittelt. Die zehnjährige Tochter soll mit insgesamt 40 Messerstichen, ihre jüngere siebenjährige Schwester mit elf Stichen getötet worden sein, wobei die Gerichtsmedizin bei der älteren auch Abwehrverletzungen feststellte. Das Kind habe, obwohl es schlief, den Messerangriff in letzter Sekunde mitbekommen und sich zu wehren versucht. Genaues zum Ablauf und der Todesursachen wird der Gerichtsmediziner berichten.

Danach soll der psychiatrische Gutachter zu Wort kommen und über den Zustand der Angeklagten zur Tatzeit berichten. Die Beweisaufnahme soll dann am 9. oder 10. Juni abgeschlossen und die Plädoyers gehalten werden. Nach dem derzeitigen Prozessplan könnte am 15. Juni dann das Urteil gegen die 41-Jährige verkündet werden.