Zwischen Neckar und Alb

„Ich möchte nur meine Familie zurück“

Asylpolitik Nach 25 Jahren in Deutschland wird eine Familie aus Wolfschlugen nach Mazedonien abgeschoben. Nur die älteste Tochter bleibt alleine zurück. Jetzt steht die Familie in einem fremden Land vor dem Nichts. Von Matthäus Klemke

Die 16-jährige Lejla liegt in ihrem Bett und lernt für die Abschlussprüfung an der Realschule. Ihre kleine Schwester, die zehnjährige Elife, schläft bereits. Als es um 22.30 Uhr an der Tür klopft, wird sie wach.

Als Mama Gjilsime die Tür öffnet, betreten fünf Polizisten die Wohnung in Wolfschlugen. Sie sagen nicht viel - nur, dass die Familie das Nötigste zusammenpacken und mitkommen soll. Sie würden heute noch nach Mazedonien ausgeflogen. Jeder darf genau ein Gepäckstück mitnehmen.

Als Papa Isa von der Spätschicht nach Hause kommt, sitzen seine beiden Töchter, sein Sohn Omer und seine Frau bereits in dem Polizeiwagen vor der Wohnung. Die Beamten sagen ihm, dass er schnell einige Sachen holen und sich dann zu seiner Familie setzen soll.

Im Flur trifft er seine älteste Tochter, die 23-jährige Hazbije. Von ihrer Mutter und ihren Geschwistern hat sie sich bereits verabschiedet, denn für Hazbije gibt es keinen Abschiebe-Bescheid. „Dann umarmte mich mein Vater und sagte, dass ich auf mich aufpassen soll. Danach wurden sie weggebracht.“

Als Hazbije von jenem Tag im Januar erzählt, kämpft sie damit, ihre Tränen zurückzuhalten, bis es nicht mehr geht. Von jenem Tag, an dem ihre Familie nach 25 Jahren ihr Zuhause verlor und sie alleine zurückblieb.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe spricht von „Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“, die man in dieser Nacht angewandt hat, in der die Familie Bajrami alles verloren hat, was sie sich über so lange Zeit aufgebaut hatte.

Vater Isa war seit elf Jahren berufstätig, Sohn Omer hatte seit fünf Jahren eine Festanstellung als ausgebildeter Elektriker. Die 16-jährige Lejla stand kurz vor ihrem Realschulabschluss. Die in Deutschland gebliebene Hazbije arbeitet in Kirchheim als pharmazeutisch-technische Assistentin. Laut Regierungspräsidium Karlsruhe wurde sie nicht abgeschoben, weil die mazedonische Regierung sie nicht als Staatsbürgerin ansieht.

In Mazedonien steht die Familie jetzt vor dem Nichts. „Sie sind bei Bekannten untergekommen und leben zu fünft in einem kleinen Zimmer“, sagt Hazbije. Die Bajramis gehören zur albanischen Minderheit in Mazedonien. Lediglich Vater Isa spricht ein wenig Mazedonisch. In die Schule können die Kinder dort nicht gehen, da sie die Landessprache nicht beherrschen. Außerdem ist für die Schulgebühren kein Geld da. Die Familie lebt von den Ersparnissen des Vaters und des Bruders.

Die einzige Verbindung Hazbijes zu ihren Eltern und den Geschwistern ist derzeit das Handy: „Meine kleinste Schwester weint sehr viel. Sie vermisst ihre Freunde. Meine ältere Schwester Lejla ist wütend, weil man ihr den Schulabschluss genommen hat.“ Lejla wollte nach der Realschule das weiterführende Gymnasium besuchen und später eine Ausbildung zur medizinisch-technischen Radiologieassistentin machen. Die zehnjährige Elife besuchte die Geschwister-Scholl-Realschule in Nürtingen. In Mazedonien sieht die albanische Tradition für sie nur die Rolle als Mutter und Hausfrau vor. „Sie wollen einfach nur nach Hause kommen. Ich möchte nur meine Familie zurückhaben“, sagt Hazbije unter Tränen. Wie konnte es so weit kommen?

Geplatzte Träume in fremder Kultur

Vater Isa Bajrami reiste 1993 nach Deutschland ein, ein Jahr später folgte seine Frau Gjilsime und Sohn Omer. „Sie sind vor dem Balkankonflikt geflohen“, sagt Hazbije. Die Asylanträge der Eltern wurden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Bei dem Jungen diagnostizierten die Ärzte in Deutschland einen angeborenen Herzfehler, weshalb für ihn ein Abschiebungsverbot verhängt wurde, das erst 2002 aufgehoben wurde. 1995, 2001 und 2007 kamen die anderen drei Kinder zur Welt. Auch für sie wurden Asylanträge gestellt und schließlich allesamt abgelehnt. 25 Jahre lang lebte die Familie Bajrami mit dem Status der Duldung in Deutschland.

Landesweit ist für Abschiebungen und Duldungen das Regierungspräsidium in Karlsruhe zuständig. Wie ist es möglich, dass eine Familie über einen so langen Zeitraum als „geduldet“ eingestuft wird? „Die Aufenthaltsbeendigung konnte zunächst aufgrund des bestehenden Abschiebungsverbots, später aufgrund der jeweiligen Asylverfahren für die nachgeborenen Kinder und weiterer aufenthaltsrechtlicher Verfahren nicht erfolgen“, so die Antwort: „Mehrfache Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen wurden erfolglos gestellt. Die Familie war daher vollziehbar ausreisepflichtig.“

Nicht nachvollziehbar ist, warum bei Familie Bajrami die 2015 in Kraft getretene Neuregelung des Bleiberechts nicht gegriffen hat. Diese soll immerhin Schicksale wie das der Bajramis verhindern und Dauergeduldeten eine sichere Aufenthaltsperspektive verschaffen.

Nach Paragraf 25a soll jugendlichen Ausländern, die sich seit vier Jahren geduldet in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes spricht einem „gut integrierten Ausländer“ eine Aufenthaltserlaubnis zu, der sich seit mindestens acht Jahren im Bundesgebiet aufhält. Bei Ausländern mit minderjährigen Kindern reicht eine Aufenthaltsdauer von sechs Jahren. Außerdem muss er „überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen und über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau verfügen“. Voraussetzungen, die die Familie Bajrami erfüllt.

Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist die untere Ausländerbehörde des Landratsamtes Esslingen. Also haben wir beim Landratsamt nachgefragt, wieso die Familie Bajrami nicht unter die Aufenthaltsregelung fällt. „Gewisse Voraussetzungen sind nicht erfüllt worden“, sagte man uns am Telefon. Welche das genau sein sollen, wollte man nicht weiter ausführen und verwies uns an das Regierungspräsidium in Stuttgart.

Dort scheint man die Aufenthaltsregelung ganz anders auszulegen: Der fehlende Aufenthaltstitel sei der Grund, wieso die Bleiberechtsregelung nicht greift: „Das dürfte (. . .) der Hauptgrund sein, warum die Familie nicht unter die Bleiberechtsregelungen (insbesondere Paragraf 25b AufenthG) fällt“, hieß es von der Pressestelle. Dabei soll die Neuregelung doch genau diesen Menschen helfen, die über Jahre keinen Aufenthaltstitel bekommen.

Nachdem sich ein immer größerer Unterstützerkreis in Wolfschlugen und Nürtingen rund um die Familie Bajrami gegründet hat, sagten auch Politiker ihre Unterstützung zu und schrieben an das Innenministerium. Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl von der CDU, äußerte sich in einem Antwortschreiben an die Grünen-Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr zu dem Fall Bajrami: „Insbesondere die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Ausländer nach den Paragrafen 25a und b AufenthG scheiterte, da die Familie ihre Passpflicht nicht erfüllte.“

Die Familie habe sehr wohl versucht, mazedonische Pässe zu bekommen, sagt Hazbije: „Wir waren sogar im Konsulat in München. Dort sagte man uns, wir müssten erst nach Mazedonien, um den Antrag zu stellen. Aber wie denn ohne Papiere?“

Eine klare Regelung zu Papieren und Ausweisen findet sich in Paragraf 25b nicht. Allerdings ein Absatz, der viel Spielraum für Interpretationen lässt: Hier heißt es, dass die Aufenthaltserlaubnis zu versagen ist bei „Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen“. Was letztendlich unter die zumutbaren Aufgaben fällt, wird allerdings nicht weiter erläutert.

Ein Aufenthaltsrecht, das ins Leere läuft

Fakt ist, dass die Aufenthaltsregelung seit ihrer Überarbeitung 2015 ins Leere läuft. Eine Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung ergab, dass im vergangenen Jahr 25 318 Menschen seit mehr als acht Jahren sowie 33 121 Menschen seit mehr als sechs Jahren geduldet in Deutschland lebten. Ein Bleiberecht nach Paragraf 25b Aufenthaltsgesetz haben davon 898 Geduldete bekommen. Von 12 849 geduldeten Jugendlichen, die seit mehr als vier Jahren in Deutschland leben, haben nur 3 225 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. So der Stand am 31. Dezember 2017. Dennoch ist eine Rückkehr der Familie Bajrami nach Deutschland laut Regierungspräsidium Stuttgart eher unwahrscheinlich.

Tochter Hazbjie kämpft mit dem Helferkreis dafür, dass ihre Familie bald in ihre Wahlheimat zurückkehren darf. Dazu werden auf www.change.org/bajrami Unterschriften gesammelt. Die Petition soll an Minister Strobl geschickt werden. Außerdem soll ein Schreiben im Rathaus Wolfschlugen und in der Seegrasspinnerei in Nürtingen ausgelegt werden. Die hier gesammelten Unterschriften will man an Abgeordnete im ganzen Bundesland senden. Ein Spendenkonto wurde ebenfalls eingerichtet. Das Geld wird der Familie Bajrami monatlich nach Mazedonien überwiesen und ist hauptsächlich für Miete, Nahrungsmittel und Kleidung.

Wie man der Familie jetzt noch helfen kann

Schon über 56 000 Menschen haben die im Text erwähnte Internet-Petition unterschrieben - und das innerhalb von zwei Wochen. „Die Bajramis waren ein Beispiel für eine perfekt integrierte Familie in Deutschland“, so der Petitionsstarter Simon Dörner, ein guter Freund von Sohn Omer.

Auf dieses Spendenkonto kann mit dem Verwendungszweck „Bajrami“ Geld für die Familie überwiesen werden: Kontoinhaber: menschen.rechte tübingen IBAN: DE03 6406 1854 0308 1020 10 BIC: GENODES1STW VR Bank Tübingentb