Zwischen Neckar und Alb

Impfen, um die Jüngsten zu schützen

Gesundheit Der Bundestagsabgeordente Michael Hennrich hält das Masern­schutzgesetz für wichtig und richtig.

Für Kinder, die Kindergörten und Schulen besuchen, besteht künftig Masernimpfpflicht. Symbolfoto
Für Kinder, die Kindergörten und Schulen besuchen, besteht künftig Masernimpfpflicht. Symbolfoto

Kreis Esslingen. „Deutschland sucht den Impfpass“ - mit diesem Spruch hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Maserimpfungen geworben. Den angestrebten Erfolg hat die Kampagne nicht gehabt: Die Impfquote habe sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verbessert und in einigen Regionen sogar verschlechtert, schreibt der Kirchheimer Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich (CDU) in einer Pressemitteilung: „ Die Fallzahlen stiegen in der Tendenz wieder an.“

Nun hat der Bundestag das Masernschutzgesetz verabschiedet - und damit konkrete Maßnahmen, um eine Impfquote von 95 Prozent sicherzustellen. Ab dieser Höhe greift wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge der so genannte Herdenschutz. Das heißt, es werden Übertragungswege unterbrochen, um etwa Babys unter einem Jahr zu schützen, die noch nicht geimpft werden können. Dieser Schutz sei wichtig. „Gerade wenn Säuglinge oder Kleinkinder an Masern erkranken, kann sich eine Entzündung des Gehirns entwickeln, die zu bleibenden Hirnschäden und sogar noch Jahre später zum Tod führen kann“, heißt es in der Pressemitteilung. Michael Hennrich, der im Gesundheitsausschuss an dem Gesetz mitgearbeitet hat, betont: „Ich bin grundsätzlich kein Freund einer Impfpflicht, aber angesichts der zu niedrigen Impfraten gegen Masern müssen wir handeln.“ Das sei wichtig, um die Allerjüngsten zu schützen. „Warten, bis wir einen Ausbruch erleben, ist keine Option.“

Nachbesserungsbedarf im Kreis

Auch im Kreis Esslingen gibt es Hennrich zufolge noch Nachbesserungsbedarf. 2017/18 hatten nur 90,1 Prozent der Vorschulkinder eine vollständige Impfung gegen Masern. Das Gesetz legt fest, dass alle Kinder einen Nachweis über eine Masernimpfung vorlegen müssen, wenn sie in den Kindergarten oder die Schule kommen. Das gilt auch für Erzieher, Lehrer, Tagepflegepersonen, medizinisches Personal und Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften.

Wer dem nicht nachkommt, soll künftig ein Bußgeld zahlen. Nichtgeimpfte Kinder können in letzter Konsequenz aus Einrichtungen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden aber auch neue Angebote geschaffen. Fachärzte dürfen jetzt übergreifend impfen. Das heißt, dass etwa ein Kinderarzt die Impfung gleich bei den ohnehin anwesenden Eltern vornehmen kann.

„Masern sind alles andere als harmlos. Sie sind hochansteckend, und zurecht besteht eine Meldepflicht“, so Hennrich. Impfen biete einen sicheren Schutz. „Ich kann nur appellieren, das Impfen ernst zu nehmen und sich bei Fragen nicht ans Internet, sondern an einen Arzt zu wenden.“ pm