Zwischen Neckar und Alb

Inflation dient als Messlatte

Bemessung Die Mietobergrenzen im Kreis Esslingen gelten bis 2021. Für den Landrat ist dies ein rechtssicherer Weg.

Spenden-Verdopplungsaktion
Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen startet wieder ihre Spenden-Verdopplungsaktion. Symbolbild

Kreis. Die Mietobergrenzen, die für Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung gelten, werden erst 2021 wieder überprüft. Die regelmäßige Anpassung der Grenzen wäre dieses Jahr fällig gewesen, doch wegen Corona konnte die Esslinger Kreisverwaltung die notwendigen Daten nicht beschaffen und prüfen. Der Landkreis nimmt hilfsweise die Inflationsrate als Maßstab zur Erhöhung, das sind zwei Prozent für die vergangenen zwei Jahre.

Der Mieterbund Esslingen-Göppingen kritisierte dieses Vorgehen. Auch SPD, Grüne und Linke halten diese Erhöhung angesichts „galoppierender Mieten“ nicht für angemessen, wie sie im Sozialausschuss des Kreistags deutlich machten. Landrat Heinz Eininger verteidig­te seinen Kurs: „Unser Konzept ist rechtssicher.“ Bei Härtefällen prüfe das Sozialamt sehr sensibel, versprach dessen Leiterin Regine Lutz. Das Thema wird im Kreistag stets kontrovers diskutiert. 2016 hatte das Sozialgericht Stuttgart den Kreis aufgefordert, ein „schlüssiges Konzept“ für seine Miet­obergrenzen vorzulegen und die unterschiedliche Marktlage der Kommunen zu berücksichtigen. Im Juli 2018 beschloss der Kreistag sein Konzept und die Grenzen. Mitte Februar 2020 begann dann die Kreisverwaltung mit der zweijährlichen Überprüfung. Doch jetzt fehlen durch Corona „valide Daten“.

Coronataugliche Regelung

Bereits Ende März regelte deshalb der Gesetzgeber die Situation. Für Neufälle wurden die Miet­obergrenzen von März bis Ende September ausgesetzt, die Mieten sind bei der Hilfszahlung „in tatsächlich anfallender Höhe“ zu berücksichtigen. Frieder Clauß vom Verein Heimstatt Esslingen bezweifelt das. Der Schutzpakt habe nur bis Ende Juni gegolten. Demnach wären die neuen Hilfeempfänger bereits von der Einschätzung des Sozialamts abhängig. Im Sozialausschuss forderte Margarete Schick-Häberle (Grüne), die Mietobergrenzen pauschal um zehn Prozent zu erhöhen, 15 oder 20 Prozent plus dürfte der Vorschlag von SPD, Linke und Mieterbund ausmachen.

Die SPD-Kreisrätin Solveig Hummel machte den Kreis dafür verantwortlich, wie mit Menschen umgegangen werde, die mit den Mietobergrenzen nicht klarkämen. SPD und Grüne bewegten sich im Bereich der Spekulation, wies Thaddäus Kunzmann (CDU) die Kritik zurück. Frank Buß stimmte für die Freien Wähler dem Verwaltungskurs zu: „Das ist eine coronataugliche Übergangsregelung.“ Zur Abstimmung stand der Verwaltungskurs nicht, die Kreisräte durften Kenntnis nehmen. Der Landrat bekräftigte seine Entscheidung: „Wenn wir was draufsetzen, werden wir zum Preistreiber.“ Roland Kurz