Zwischen Neckar und Alb

Ins Gefängnis wegen Handels mit Drogen

Urteil Stuttgarter Landgericht verurteilt zwei Männer und eine Frau, weil sie in und um Wernau Rauschgift verkauft hatten.

SymbolBild: Bächle
Symbol-Bild: Bächle

Wernau/Stuttgart. Das Stuttgarter Landgericht hat zwei Männer und eine Frau wegen Rauschgifthandels zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinviertel und zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Strafmilde begründeten die Richter mit den umfangreichen Geständnissen des Trios, das zugegeben hatte, in und um Wernau über ein Kilo Drogen an Abhängige verkauft zu haben.

Die Richter der 7. Großen Strafkammer hatten es in diesem Fall recht leicht, ein angemessenes Urteil zu fällen, denn die beiden 25- und 42-jährigen Männer sowie die 25-jährige Frau gaben bereits am zweiten Prozesstag die schweren Vorwürfe uneingeschränkt zu. Das Trio hatte von Januar bis Dezember vergangenen Jahres jeweils große Mengen verschiedener Rauschgiftarten per Postpaket bezogen. Allerdings hatten sie nicht angegeben, wer der jeweilige Lieferant war. Um die Rauschgiftfahnder zu irritieren, wurden die Anschriften am Wernauer Wohnsitz verschleiert.

Es half allerdings nichts. Die Polizei kam ihnen durch Hinweise aus der Szene auf die Schliche und beendete den Drogenhandel mit der Festnahme der drei. Zuvor war der Postversand an die Angeklagten wochenlang überwacht worden. Der 42-jährige Angeklagte sagte aus, dass er von seinem Wohnsitz in Hessen aus die Drogen an das Wernauer Pärchen weitergeleitet hatte. Es handelte sich um 50- bis 300-Gramm-Pakete, darunter auch mit gefährlichem Kokain und Amphetaminen. Der Straßenverkaufswert der Ware liegt nach Meinung von Drogenspezialisten bei mehreren hunderttausend Euro.

Alle drei Angeklagten sind selbst drogensüchtig gewesen, was ihnen das Gericht ebenfalls strafmildernd bewertete. Sie hatten glaubhaft darstellen können, dass der Rauschgifthandel in erster Linie zur Finanzierung der eigenen Sucht diente.

Die umfassenden Geständnisse werteten die Stuttgarter Richter mit weiteren Strafrabatten, obwohl einer der drei bereits wegen Rauschgifthandels vom Amtsgericht Esslingen vorbestraft ist. Dieses Urteil wurde nun in die Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten miteinbezogen. Seine mitbeschuldigte Freundin wurde zur selben Freiheitsstrafe verurteilt, während der 42-jährige dritte Angeklagte einen Monat mehr, nämlich zwei Jahre und drei Monate erhielt. Bernd Winckler