Zwischen Neckar und Alb

Jahrelang die Tochter missbraucht

Gericht Ein 50-Jähriger aus Wolfschlugen soll sich 13 Mal an seinem Kind vergangen haben. Erst 2017 kam der Fall ans Licht.

Symbolfoto

Wolfschlugen. Ein 50-jähriger Familienvater aus Wolfschlugen soll seine Tochter vier Jahre lang sexuell missbraucht haben. Laut Anklage vor der 4. Großen Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts geht es um insgesamt 13 Fälle. Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Der Prozess gegen den Technischen Betriebswirt begann am gestrigen Freitag mit dem Antrag seiner Verteidigerin, die Öffentlichkeit auszuschließen. Doch den musste sie nach kurzer Beratung mit den Richtern der Kammer wieder zurücknehmen. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt zwingend vor, Strafprozesse öffentlich zu führen - auch bei Sexualstraftaten.

Der 50-Jährige soll sich Anfang des Jahres 2011 der damals zehnjährigen Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Wolfschlugen erstmals sexuell genähert haben. Er habe das Kind ins Schlafzimmer geholt und ihm dort am Fernseher einen Sexfilm gezeigt, heißt es in der Anklage. Der Angeklagte soll die Tochter sexuell missbraucht haben, während die Mutter des Kindes sich in der Küche aufhielt und das Essen zubereitete.

Zwölf weitere Fälle, die dem ersten ähneln, sind der Inhalt der dicken Anklageschrift, die die Staatsanwältin gestern vortrug. Bei einigen Praktiken, so heißt es, soll das Kind Schmerzen gehabt haben. Auch im Sommer 2013, als die Tochter zwölf Jahre alt war, soll der Vater sich in einem Urlaubshotel an dem Mädchen vergangen haben. Den letzten Fall datiert die Anklägerin auf den Oktober 2014. Angeklagt ist der Mann wegen 13-fachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen - darunter in einigen Fällen „besonders schwer“.

Taten blieben lange unentdeckt

Lange blieben die Taten unentdeckt. Erst im August 2017 klickten die Handschellen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Er wurde gestern von der Kammervorsitzenden deutlich darauf hingewiesen, dass er bei einem Geständnis mit einem Strafrabatt rechnen könne. Auch würde er seiner Tochter eine weitere Aussage vor Gericht ersparen. Sie war bereits von einem Nürtinger Richter dazu vernommen worden. Mit einem Geständnis könne er mit sich selbst die Sache bereinigen, so die Richterin. Er könne aber auch gar nichts sagen, das sei sein gutes Recht.

Ob der 50-Jährige überhaupt Angaben zu den Vorwürfen macht, will er erst am nächsten Verhandlungstag, dem 12. März, mitteilen. Bis dahin wurde das Verfahren ausgesetzt. Insgesamt hat das Gericht sechs Prozesstage angesetzt. Ein Urteil soll am 6. April verkündet werden. Bernd Winckler