Zwischen Neckar und Alb

Jeder darf zu Hause waschen

Symbolbild

Kreis Esslingen. Mieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner aufstellen und benutzen. Das macht der Mieterbund Esslingen-Göppingen in einer Pressemitteilung klar. Die Geräte gehören nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Nach Angaben des Mieterbunds seien Geräusche von Haushaltsmaschinen, wie Waschmaschine oder Trockner, von den Mitbewohnern im Haus als „sozialadäquate“ Lärmbeeinträchtigungen hinzunehmen. Die Gefahr von Schäden, beispielsweise durch Wasseraustritt, sah das Gericht als gering an, zumal Mieter verpflichtet seien, die Maschine zu überwachen. Ein Mieter dürfe eine handelsübliche Waschmaschine im Normalfall auch dann nutzen, wenn dies im Mietvertrag untersagt ist, weil im Keller des Mietshauses eine Waschmaschine zur Verfügung steht. pm