Kreis. Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob das Kind ehelich oder unehelich ist noch, ob sich die Eltern das Sorgerecht teilen oder nicht. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft einrichten zu lassen. Der Begriff Beistandschaft bezeichnet eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot des Jugendamts, insbesondere alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft zu unterstützen und beizustehen, wenn Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. ...