Am Goldboden auf dem Schurwald drehen sich stetig die Flügel der drei Windkraftanlagen. Nicht schnell genug, wie Windkraftgegner Michael Haueis von der Bürgerinitiative (BI) Pro Schurwald findet. Der Schurwald biete keine guten Voraussetzungen für die Windkraft.
haben
gute Argumente.
Im vergangenen Jahr hätten die drei Anlagen den geplanten Jahresertrag erneut um 20 Prozent verfehlt – so wie im Jahr davor. Dabei sei es ein windstarkes Jahr gewesen, besonders im Februar und Oktober habe der Wind kräftig geweht, so Haueis. Mit diesen Beobachtungen möchten er und seine Mitstreiter verhindern, dass mehr Windkraftanlagen auf dem Schurwald aufgestellt werden.
Die Planungen dafür laufen bereits seit einigen Jahren. Zwei Windräder sollen auf der Gemarkung Ebersbach-Büchenbronn im Kreis Göppingen entstehen. Anfang 2020 hatte das dortige Landratsamt mitgeteilt, dass zwei Anlagen des Typs Nordex N 149 mit einer Höhe von je rund 238 Metern gebaut werden sollen. Diese seien leistungsstärker als das ursprünglich angedachte Modell. Auch das zuständige Regierungspräsidium bestätigt die Planungen.
Eigentlich gehört der geplante Standort zum Vorranggebiet ES-02 für den Bau von Windkraftanlagen, doch weil dieses vom Verband Region Stuttgart bisher nur im Entwurf beschlossen worden sei, gelte für den Standort Sümpflesberg/Königseiche noch der Regionalplan von 2009, der in diesem Bereich den regionalen Grünzug „Schurwald zwischen Baltmannsweiler, Lichtenwald und Adelberg“ vorsieht. Das teilt das Landratsamt Göppingen auf Anfrage mit. In einem regionalen Grünzug sind Windkraftanlagen nicht zulässig.
Antrag auf Genehmigung läuft
„Das Projekt hat eine Weile geschlummert, nun ist aber wieder Bewegung hinein gekommen“, so Haueis. So hat die Göppinger Behörde ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart angestoßen, um einen Bau der Anlagen eventuell doch noch zu ermöglichen. Neben dem Zielabweichungsverfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Windenergieanlagen raumordnerisch vertretbar sind, prüfe das Landratsamt Göppingen zahlreiche weitere Aspekte im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Vom Regierungspräsidium heißt es, falls die Realisierung eines raumbedeutsamen Vorhabens im Außenbereich – wie eben der Bau von Windkraftanlagen – gegen ein Ziel der Raumordnung verstößt, kann auf Antrag geprüft werden, ob im Einzelfall eine Abweichung zugelassen werden kann. Ohne die Zulassung kann der Bauleitplan nicht wirksam werden und es kann auch keine Baugenehmigung oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden. Aktuell werden die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange vom Regierungspräsidium geprüft.
Für Haueis ist es eine positive Nachricht, dass das Zielabweichungsverfahren, das im August vergangenen Jahres eingereicht wurde, noch nicht beendet ist. „Dann sind unsere Argumente vielleicht doch auf fruchtbaren Boden gefallen“, sagt er. Jetzt, wo sich in dem Projekt etwas tue, wolle er die Öffentlichkeit „wachrütteln“. Als Grundlage für ihre Einwände gegen die geplanten Windräder nutzt die BI den BW-Energieatlas 2019. Dort stellen das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Daten und Karten zum Thema erneuerbare Energien zur Verfügung. Unter anderem geht daraus hervor, wie viele Windkraftanlagen in einer bestimmten Region denkbar wären. Für den Schurwald kommen laut Haueis rund 80 Windkraftanlagen in Betracht.
Eine konkrete Sorge der Windkraftgegner ist, dass die Zielabweichung mit dem Argument genehmigt wird, „dass die Landschaft schon verschandelt“ sei. Die BI sucht deshalb Spender, um gegebenenfalls gerichtlich gegen den Bau vorzugehen. „Wir haben gute Argumente“, sagt Haueis. Neben der Windstärke werde der Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten und dadurch die Lebensqualität der Anwohner eingeschränkt. Zudem seien Rotmilane und Wespenbussarde in dem Gebiet ansässig – eigentlich ein K.o.-Kriterium für einen Windpark, so Haueis. „Ich sehe für uns gute Chancen bei einer gerichtlichen Überprüfung.“