Zwischen Neckar und Alb

Karl Zimmermann plädiert gegen Wahlrechts-Erneuerung

Landtag Der Kirchheimer CDU-Abgeordnete glaubt nicht, dass Wahllisten den Frauenanteil im Parlament erhöhen.

Karl Zimmermann

Kirchheim/Stuttgart. Karl Zimmermann hat sich in einer Pressemitteilung dafür ausgesprochen, das bestehende Landtagswahlrecht beizubehalten. Wahllisten erteilt er eine klare Absage. „Wir sehen nicht, dass unser bürgernahes Landtagswahlrecht durch eine Reform besser werden könnte“, erläutert der Kirchheimer CDU-Landtagsabgeordnete.

Das geltende Landtagswahlrecht mit einer Stimme sei verständlich, basisdemokratisch und modern. Es schaffe größtmögliche Nähe zwischen den Menschen im Wahlkreis und ihren Abgeordneten. „Die Wähler wählen ihren Kandidaten direkt. Im Parlament sitzt nur, wer sich vor Ort dem Wettbewerb gestellt und die Parteimitglieder und Wähler überzeugt hat.“ Jeder könne antreten und sich in den Nominierungsversammlungen bewerben. Aus diesen Gründen habe die CDU-Fraktion beschlossen, die vom Koalitionsvertrag in Aussicht genommene Wahlrechtsänderung hin zur Einführung einer Landesliste nicht weiterzuverfolgen. Das in einer Abstimmung deutlich zu machen, sei eine Frage der Wahrhaftigkeit gegenüber dem Koalitionspartner und der Öffentlichkeit.

Außerdem sei das Wahlrecht nicht der richtige Hebel, um den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen, findet Zimmermann. Der Frauenanteil in der CDU-Landtagsfraktion habe sich seit 2001 fast verdoppelt.

Bei den Direktkandidaturen in den Wahlkreisen bei der Landtagswahl 2016 lag der Frauenanteil deutlich über dem Durchschnitt. Wo Frauen und Männer in direkter Konkurrenz gegeneinander angetreten waren, hätten sich in rund der Hälfte der Fälle die Frauen durchgesetzt. „Natürlich wollen wir, dass sich mehr Frauen in den Wahlkreisen bewerben“, sagt Zimmermann. „Wir sind sicher, dass gute Kandidatinnen bei der Parteibasis auch überzeugen.“ Die Vergabe von Landtagsmandaten über eine Wahlliste würde hingegen den Einfluss der Basis einschränken.

Rund 13 000 Mitglieder in 70 Wahlkreisen nehmen an den Nominierungsversammlungen der CDU teil. Ein Listenparteitag könne eine so breite Legitimation niemals herstellen. „Die Auswahl unserer Direktkandidaten durch tausende Mitglieder braucht kein Korrektiv von oben“, heißt es in der Mitteilung.

Zu den Diskussionen der letzten Tage sagt Karl Zimmermann, dass die Haltung in der CDU-Landtagsfraktion eigentlich niemanden überraschen konnte: „Wir haben aus unseren Überzeugungen kein Geheimnis gemacht und in mehreren Beratungsrunden in der Fraktion und in den Arbeitskreisen in den letzten Monaten wiederholt Stellung bezogen. Unter anderem wurde die Frage beim Besuch des Ministerpräsidenten in der CDU-Landtagsfraktion im November diskutiert. Das klare Votum für das geltende Wahlrecht beziehe sich allein auf eine Sachfrage, die den Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion aus demokratiepolitischen Gründen wichtig ist. Dabei ginge es ausdrücklich nicht um Personen. „Koalitionsverträge werden nie eins zu eins umgesetzt“, sagt Karl Zimmermann. Sie müssten Spielräume zulassen, damit Positionen neu bewertet oder weiterentwickelt werden könnten. Das sei insbesondere Ausdruck des freien Mandats, wie es die Verfassung vorsieht. pm