Zwischen Neckar und Alb

Kommt das Windrad tatsächlich?

Nach zahlreichen Stellungnahmen bleibt das Waldgebiet Rübholz potenzieller Standort

Der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart (VRS) legt sich auf 44 Standorte für Windkraftanlagen fest. Auch der Standort im Wendlinger Waldgebiet Rübholz ist immer noch Bestandteil der Planungen. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Nächste Woche will die Regionalversammlung „qualifizierten Zwischenbeschluss“ fassen.

Das Rübholz ist noch im Rennen. Fotomontage: Jürgen Holzwarth
Das Rübholz ist noch im Rennen. Fotomontage: Jürgen Holzwarth

Wendlingen. Dass das Waldgebiet Rübholz, zwischen Wendlingen und Lindorf gelegen, Standort einer Windkraftanlage werden soll, das sah die Stadt schon in ihrer Stellungnahme 2013 kritisch. In dieser sieht die Stadt ihre Gemarkung schon belastet durch Lärm, Feinstaub, die kommende Güterzuganbindung, die große Zahl von Hochspannungsanlagen, das Gruppenklärwerk und die Gasverdichterstation. Sie weist auch auf mögliche Gefahren durch Eiswurf hin und hält die Fragen nach Zufahrtswegen und Anschlüssen sowie dem Abstand zum Funkfeuer des Stuttgarter Flughafens für nicht geklärt.

Die Region Stuttgart sieht die Lage anders: „Die geschilderten Vorbelastungen begründen keine Ausschlusswirkung“, schreibt der VRS. Grundlage für diese Bewertung war die Freiraumstudie der Region, die unter anderem Aussagen zum Landschaftsbild macht.

Das geplante Wohngebiet „Auf dem Berg II“, das die Stadt Wendlingen in ihrer Stellungnahme erwähnte und zu dem ein Abstand von 700 Metern eingehalten werden müsste, werde in den Planungen genauso berücksichtigt, wie die Betriebswohnung des Freibades im Speckweg auf Wendlinger Markung. Der Vorschlag der Stadt, Windräder entlang der A 8 und der Bahn-Neubaustrecke Wendlingen–Ulm als Option zu prüfen, sei „nicht Gegenstand der laufenden Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“.

Ebenfalls zum Standort des Windkraftrades im Waldgebiet Rübholz wurde das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gehört. Das Amt weist auf mögliche Störungen im erweiterten Anlagenschutzbereich der Navigationsanlage am Stuttgarter Flughafen hin und empfiehlt, keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen innerhalb der Anlagenschutzbereiche des Flughafens auszuweisen. „Eine Einzelentscheidung, ob eine Störung auftritt, bleibt jedoch davon unberührt. Sie erfolgt, sobald die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes die konkrete Vorhabenplanung, beispielsweise einen Bauantrag, vorlegt“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Deutsche Flugsicherung sieht den Sichtflugbereich entlang der Autobahn auf einer Strecke von zwei Kilometern als betroffen an. Gleiches gilt für Hubschrauberflüge bei Witterungen mit schlechter Sicht. Hier liege die Höhenbegrenzung bei etwa 150 Metern. „Daher bestehen erhebliche Bedenken gegen die Planungen aus Hindernissicht. Es wird dringend empfohlen, die Planungen für das Gebiet nicht weiter zu verfolgen“, schreibt die Deutsche Flugsicherung.

Bedenken wegen des Natur- und Landschaftsschutzes hat das Landratsamt Esslingen in seiner Stellungnahme angemeldet. Das neu aufgenommene Vorranggebiet werde abgelehnt. Es bestünden erhebliche und grundsätzliche Bedenken. Der Waldbereich nördlich der A 8 besitze eine hohe ökologische Wertigkeit und sei als stadtnaher Wald für die Bevölkerung zu sichern und zu erhalten. Für den VRS ist dieser Hinweis Bestandteil der Gesamtabwägung, führe jedoch nicht zum Ausschluss bei der Planungen. Auch beim Natur- und Landschaftsschutz meldete das Landratsamt Bedenken an. Das Vorranggebiet liege vollständig im Vogelschutzgebiet. Hier weist der VRS darauf hin, dass eine Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung angefertigt wurde, die untersuchte, ob es zu potenziell erheblichen Beeinträchtigungen für die Windkraft-Vorranggebiete komme, die im Bereich der Natura-2000-Kulisse liegen. Die Vorprüfung habe ergeben, dass Teilbereiche im 700-Meter-Puffer eines Vogelschutzgebiets liegen. Die Daten seien jedoch nicht ausreichend und deren Erhebung bleibe eine Aufgabe des Vorhabenträgers.

Gefährdet sein könnten beispielsweise Fledermäuse oder der in diesem Gebiet vorkommende Rotmilan. Dieser gehört in Mitteleuropa zu den seltensten Greifvögeln. Dennoch belässt der VRS das Waldgebiet Rübholz als Vorranggebiet. Ein Hinweis auf das Vogelschutzgebiet und die dadurch entstehende Konfliktlage wurde in die Planungsunterlagen aufgenommen.

Die Abstimmung der Regionalversammlung ist für Mittwoch, 30. September, auf der Tagesordnung des VRS. Und auch dann ist über das Windrad am Rübholz noch nicht das letzte Wort gesprochen. Schließlich bedarf es auch eines Investors, der die Anlage baut.