Zwischen Neckar und Alb

Kostenfalle Bauschutt

Teilweise erhebliche Preisunterschiede bei der Müllentsorgung im Landkreis Esslingen

Die Entsorgung von Bauschutt ist im Kreis Esslingen mitunter recht kompliziert und je nach Anlieferungsstelle mit unterschiedlichen Kosten verbunden.

Kreis Esslingen. 75 Euro für sieben Gasbetonsteine sollte Thomas Seemann an der Deponie Weißer Stein des Esslinger Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) in Plochingen zahlen. „Billiger ist es in Köngen beim Recyc­lingwerk“, wurde ihm von einem Mitarbeiter der Deponie geraten. In der zwölf Kilometer entfernten Gemeinde beim privaten Unternehmen Weag zahlte er schließlich knapp acht Euro für die Abgabe der Steine. „Man will nach Feierabend seinen Müll abliefern und wird noch durch die Gegend geschickt“, regt sich Seemann auf. Eine Metallbadewanne und Fliesen, die er als Heimwerker ausgebaut hatte, konnte er bei der Plochinger Deponie zuvor abgeben. „Ich bin der Meinung, der Landkreis entfernt sich hier von seinen Kernkompetenzen, nämlich der Versorgung der Bürger mit einem funktionierenden Abfallbetrieb.“ Mit hohen Gebühren würden Bürger mit geringen Mengen an Müll vertrieben, weil große Erdlaster rentabler seien, findet er.

Der Meinung sind die Verantwortlichen des Landkreises nicht. Ulrich Fechter, kaufmännischer Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs und stellvertretender Geschäftsführer, erklärt die Problematik des Falls. „Ich kann verstehen, dass man sich aufregt, besonders wenn man zuvor eine Wartezeit hatte.“ Aber manchmal gehe es nicht anders. „Das war allerdings der erste Fall dieser Art, soweit mir bekannt ist“, sagt Fechter. Schuld sei die komplizierte Unterteilung von Baustellenabfällen. Die werden in Deponieklassen (DK) von 0 bis 2 unterteilt.

Der Weiße Stein darf allerdings nur DK 0 deponieren. Dazu gehört mineralischer Bauschutt ohne Anhaftungen. Die Klassen 1 und 2 – beides Bauschutt mit Anhaftungen – können zwar bis zu einem Kubikmeter in der Plochinger Deponie abgegeben, jedoch nicht gelagert werden, sagt Fechter. „Müll der Klassen 1 und 2 kommen in Container, die wir von Fremdfirmen haben. Wenn die voll sind, fahren wir sie zum Beispiel auch zum Recyclinghof nach Köngen.“ Das mache man erst seit drei oder vier Jahren so, davor durften die Klassen 1 und 2 gar nicht angenommen werden. „Seit Anfang des Jahres ist das alles fest und mit dem jetzigen Gebührensystem veranschlagt“, sagt Fechter. Für die Container, die Transportkosten, genauso wie für die Entsorgung müsste der AWB bezahlen. So errechneten sich die Mehrkosten. Mit diesen Umrechnungsfaktoren kommt man in der DK 2 für 0,1 Kubikmeter Müll auf 15 Euro. „Das ist die Menge, mit der wir beim ‚kleinen Mann‘ rechnen“, sagt der kaufmännische Leiter. Bei 0,5 Kubikmetern werden 75 Euro berechnet – wie bei den Gasbetonsteinen. Die Fliesen, die Seemann in der Plochinger Deponie abgegeben hatte, gehen allerdings auch in die Fremdverwertung, da sie zu DK 1 gehören. „Bei der DK 1 ist die Fremdverwertung wesentlich billiger“, erläutert Fechter. So kosten 0,5 Kubikmeter 55 Euro.

„Wir weisen unsere Kunden immer darauf hin, wenn sie den Schutt zum Baustoffrecycling in Köngen oder auch bei Feeß in Kirchheim günstiger abgeben könnten“, bekräftigt Fechter. Die Deponie würde schließlich nichts daran verdienen. „Wir verstehen uns als Dienstleister“, sagt der kaufmännische Leiter des AWB. „Welche Anhaftungen am Schutt sind, können wir jedoch nicht übers Telefon feststellen.“ Bei großen Baustellen werde sogar eine Analyse verlangt, um den Müll richtig trennen zu können.

Einen Infoflyer zur Trennung gibt es unter www.awb-es.de/abfallinfo/abfallarten.

Deponieklassen

Zur Deponieklasse 0 zählen: rein mineralischer Bauschutt ohne jegliche Putz-, Gips- und Porenbetonanteile und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh und Ähnliches). Der Schutt kann in größeren Mengen auf verschiedenen Deponien des Landkreises entsorgt werden. Zur Deponieklasse 1 gehören: mineralischer Bauschutt mit Feinanteil Putz an Stein und Fliesen und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh und Ähnliches). Er kann in Mengen bis maximal einen Kubikmeter abgegeben und muss in Container eingefüllt werden. Zur Deponieklasse 2 zählen: Mineralischer Bauschutt bestehend aus Putz, Gips und Gipskartonplatten, Porenstein ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh, Verpackungen). Er kann in Mengen bis maximal einen Kubikmeter abgegeben, muss jedoch in Container eingefüllt werden. Die Einstufung der Abfälle in Deponieklassen ist zwar entscheidend für eine zulässige Deponierung von Materialien. Dies bedeutet aber nicht, dass der AWB diese Materialien zwingend deponieren muss. Die Wiederverwertung ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangiger als die Deponierung.