Zwischen Neckar und Alb

Kürzungen für Kliniken sind vom Tisch

Landrat Eininger begrüßt Änderungen am Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz

Die geplanten Änderungen am Entwurf für das Krankenhausstrukturreformgesetz werden von Landrat Heinz Eininger begrüßt. „Sie schaffen die Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz der Reform in den Krankenhäusern“, erklärte der Esslinger Landrat und Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskliniken in einer Pressemitteilung.

Kreis Esslingen. „Wichtig für uns ist vor allem, dass die 1,2 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag in unseren Krankenhäusern verbleiben und die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiterverfolgt werden.“ Mit der neu vorgesehenen Tarifausgleichsrate werde der Preis-Tarif-Schere, dem Auseinanderlaufen von Tariflöhnen und Preisanpassungen, entgegengewirkt. „Die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten werden damit deutlich verbessert“, zeigte sich auch Thomas Kräh, der Geschäftsführer der Kreiskliniken, erfreut. Auch die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal seien wichtige Schritte zur Verbesserung der Personalsituation. „Die Sicherung einer ausreichenden Personaldecke sowie gut qualifiziertes und motiviertes Personal sind eine zentrale Herausforderung für die Krankenhäuser und Voraussetzung für Qualität und Patientenorientierung“, so Kräh.

„Wir freuen uns, dass sich die Bundespolitik von unseren Argumenten, die wir auch in der Resolution des Kreistages vorgetragen und gemeinsam verabschiedet haben, überzeugen ließ“, so Landrat Eininger. Geschäftsführer Kräh bedankte sich für die Unterstützung des Kreistags. Insgesamt werde die Finanzierung der laufenden Kosten (Betriebskosten) der Krankenhäuser auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Auch sollen bisherige Regelungen, die sich an Leistungsmengen und an festgelegten Grenzen orientierten und zulasten der Kliniken gingen, abgeschafft werden.

Dadurch und durch weitere Verbesserungen entfallen für die Kreiskliniken Esslingen 2,1 Millionen Belastungen, die sie ansonsten hätten finanzieren müssen, so Thomas Kräh, der sich hierbei insbesondere für das Engagement des Bundestagsabgeordneten Hennrich dankbar zeigte. Mit ihm habe man seit Wochen konstruktive und sachliche Diskussionen geführt, so Landrat Eininger: „Er hat im zuständigen Gesundheitsausschuss maßgeblich dazu mitgewirkt und uns Gehör verschafft.“

Es müsse jedoch bei der praktischen Umsetzung sichergestellt werden, dass der zukünftig weiter steigende medizinische Versorgungsbedarf der Krankenhäuser sachgerecht und fair refinanziert werde, betonte Eininger. Nicht weit genug gehen aus Sicht der Krankenhäuser die vorgesehenen Änderungen bei der ambulanten Notfallversorgung. Der vorgesehene vollständige Verzicht auf den zehnprozentigen Abschlag wegen gewährter Investitionskosten bei den von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallleistungen sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein für die Kliniken und könne nur als erste Entlastung gesehen werden.

Die vorgesehene gesetzliche Vorgabe an die gemeinsamen Selbstverwaltungspartner im Bewertungsausschuss mit den Kassen, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser sachgerechter und differenzierter abzubilden, werde eine schwierige Aufgaben bleiben. Das Festhalten der Koalition am Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht, so Geschäftsführer Kräh, „an der Versorgungsrealität vorbei“. Vielmehr werde die überwiegende Zahl der Leistungen in den Ambulanzen der Krankenhäuser erbracht. Kräh hält die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen, wie es auch bei anderen ambulanten Krankenhausleistungen üblich ist, für den einzig richtigen Weg. Ein wichtiges positives Signal für die Krankenhäuser, die auch für diese Patienten die gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen, sind die Ausnahmen bei den Leistungen für Asylbewerber.

„Unberührt von der Krankenhausreform bleibt die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder. Auch in Zukunft wird die Möglichkeit der Krankenhäuser, ihre Leistungsfähigkeit zu sichern und die Qualität und Patientensicherheit weiterzuentwickeln, weitestgehend vom Investitionsverhalten der Länder abhängen“, mahnte Landrat Eininger.la