Zwischen Neckar und Alb

Lärmpegel unter den Grenzwerten

Verkehr Das Landratsamt hat die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in zwei Köngener Straßen abgelehnt.

Symbolfoto 

Köngen. Der Lärmgrenzwert, ab dem der Staat aus Sorge um die Gesundheit seiner Bürger einschreiten muss, beträgt tagsüber 70 Dezibel. Nachts liegt dieser Wert bei 60 Dezibel. Zum Vergleich: 70 Dezibel entsprechen in etwa dem Geräusch eines Haartrockners, 60 Dezibel dem eines Rasenmähers in zehn Metern Entfernung. In der Plochinger Straße liegen die Lärmwerte knapp darunter, wie eine Analyse für die Gemeinde Köngen zeigt. Was, wie Bürgermeister Otto Ruppaner sagte, nicht bedeute, dass es in der Plochinger Straße leise ist. Gleiches trifft auf die Bahnhofstraße, die Kirchheimer Straße und die Denkendorfer Straße zu. Tagsüber, aber auch nachts, fahren hier etliche Pkws und Lkws entlang.

Dennoch lehnt das Landratsamt für diese Straßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer ab. Denn das Amt ist an gesetzliche Vorgaben und Grenzwerte gebunden, um eine Entscheidung zu fällen. Doch es sind nicht nur die Grenzwerte, die in den betroffenen Straßen nicht erreicht werden. „Die Gemeinde befindet sich zudem im Einzugsgebiet des Luftreinhalteplans der Region Stuttgart. Aus diesem Grund gibt es ein Lkw-Durchfahrverbot“, erläuterte Hauptamtsleiter Gerald Stoll.

Das löste allerdings Erheiterung bei den Zuhörern aus, denn selbstverständlich fahren etliche Lkws täglich durch Köngen. Und, da waren sich Zuhörer und Gemeinderäte einig, nicht nur solche, die zu Köngener Firmen fahren oder von dort kommen. In Wendlingen und Wernau war Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung eingeführt worden. Als Ablehnungsgrund kommt auch noch hinzu, dass die Expressbuslinie X 10, die als S-Bahn-Ergänzung von Kirchheim zum Flughafen fährt und auch in Köngen einen Haltepunkt hat, ihre Ziele pünktlich erreichen muss. Dass Köngen das Nadelöhr für den Überlandbus sein soll, hält Gemeinderat Günter Hoffelner hingegen für ein haltloses Argument.

Gemeinderäte und Zuhörer waren nicht glücklich mit der Entscheidung des Landratsamtes. Bernd Vogel hält den Wert von 60 Dezibel, der in den Nachtstunden als Grenzwert gilt, als völlig frei gewählt. „Untersuchungen haben ergeben, dass schon niedrigere Werte gesundheitsschädigend sind“, sagte er. Sylvia Gierlichs