Zwischen Neckar und Alb

Landgericht bestätigt Urteil

Hülbens Ex-Bürgermeister Hans Notter muss Geldstrafe zahlen

In zweiter Instanz hat das Stuttgarter Landgericht jetzt das Urteil gegen Hans Notter bestätigt. Hülbens Ex-Bürgermeister war wegen versuchter Bestechung vom Nürtinger Amtsgericht verurteilt worden. Der ehemalige EnBW-Lobbyist muss eine Geldstrafe von 25 500 Euro bezahlen.

Stuttgart/Neckartenzlingen. Drei Verhandlungstage und acht Zeugen sollten Licht ins Dunkel bringen. Doch am Ende habe es Aussage gegen Aussage gestanden. So sah es zumindest die Verteidigerin Notters, Margrete Haimayer, in ihrem Plädoyer. „Nicht die EnBW steht hier vor Gericht, sondern Hans Notter“, betonte die Anwältin in ihrem Schlussvortrag. Er sei stets ein Saubermann gewesen, so die Juristin, auch deswegen sei er in seiner Gemeinde immer wiedergewählt worden. Verteidigerin Haimayer hatte immer wieder versucht, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Herbert Krüger in Zweifel zu ziehen. Schließlich hatte Neckartenzlingens Bürgermeister seinen ehemaligen Amtskollegen mit seiner Aussage schwer belastet. Notter selbst indes belastete Krüger. Seine Behauptung: nicht er habe den Schultes bestechen wollen, vielmehr habe dieser von ihm eine Gegenleistung für seinen Einsatz zugunsten der EnBW gefordert.

Seinen ehemaligen Amtskollegen in diese Situation zu bringen sei nie seine Absicht gewesen, betonte der Neckartenzlinger Schultes stets. Die Sache habe vielmehr eine Eigendynamik entwickelt, nachdem sich Krüger an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gewandt hatte.

Die Hemmschwelle dort anzurufen sei niedrig gewesen, sagte Krüger, da er schon in einem anderen Verfahren mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatte. Erst das Gespräch mit dem Oberstaatsanwalt habe ihm klar gemacht, dass der EnBW-Mann ihn bei einem Dienstessen versucht habe, zu bestechen. Er habe das EnBW-Schirmzelt im Wert von rund 5 000 Euro in Aussicht gestellt, sollte er sich als Bürgermeister für die Fortsetzung der Stromkonzession mit dem Energieversorger stark machen.

Dem habe er zunächst keine Bedeutung beigemessen. Erst als der Druck vor der Entscheidung im Sommer 2013 stieg und Notter ihn mit einer E-Mail und Anrufen „bedrängte“, habe er Angst gehabt, einen Fehler zu begehen.

Das war für den Vorsitzenden der 36. kleinen Strafkammer Dr. Alexander Stuckert und seine beiden Schöffen plausibel, doch auch die Kammer hatte es nicht leicht mit dem Zeugen: „Krüger hat einen komplizierten Eindruck gemacht“, so der Vorsitzende. Man sei aber überzeugt davon, dass er im Verfahren die Wahrheit gesagt habe.

In der E-Mail an Krüger stand, dass es „sehr wichtig“ sei „noch mal darüber zu sprechen“. Stress pur für den Neckartenzlinger Rathauschef. Dieser habe einen kritischen Fehler vermeiden wollen und sich an die Staatsanwaltschaft gewandt. Erst am Abend der entscheidenden Abstimmung ist er damit an den Gemeinderat und die Öffentlichkeit heran­getreten.

Neben Krüger wurden zwei weitere Zeugen vernommen. Der Vorsitzende der Fraktion der Freien Bürgerliste Jürgen Schöllhammer berichtete über die Zeit im Gemeinderat vor der Konzessionsvergabe. Sein damaliger Gemeinderatskollege Georg Adler berichtete über den Arbeitskreis, der eigens für die Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe eingerichtet wurde. Das Gremium hatte damals eine Empfehlung für die Konzessionsvergabe an den EnBW-Konkurrenten Fair Energie aus Reutlingen abgegeben. Dem war der Gemeinderat auch mehrheitlich gefolgt.

Auf Nachfrage, ob er den Angeklagten kenne, berichtete Adler ebenfalls Interessantes: Er habe Notter auf Einladung von Krügers Amtsvorgänger Hans Schäfer in dessen Wohnung getroffen – vor etwa einem halben Jahr. Die beiden Bürgermeister a. D. hätten von ihm wissen wollen, was ihn an Krügers Amtsführung störe. Staatsanwältin Charlotte Rieger fasste es in ihrem Plädoyer an Notter gerichtet zusammen: „Sie wollten wissen, wie man den Herrn Krüger schlecht machen kann“. Man habe ihm Unpünktlichkeit und Schlampigkeit vorgeworfen, so Rieger.

So sah es auch das Gericht: Es füge sich ins Bild, so Stuckert. „Da sieht man, zu was sie fähig sind, wenn’s mal nicht so läuft wie sie wollen.“ Das Gericht folgte dem Urteil der Vorinstanz und verurteilte Notter zu einer Geldstrafe von 25 500 Euro.