Zwischen Neckar und Alb

Landgericht verkündet Urteil im Wernauer Prozess

Symbolbild: Jörg Bächle
Symbolbild: Jörg Bächle

Wernau. Die Richter im Stuttgarter Landgericht haben entscheiden: Der 33-jährige Döner-Besitzer muss wegen versuchten Totschlags vier Jahre hinter Gitter. Der 52-Jährige Angeklagte wurde wegen Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Mit diesem Urteil geht der Streit zwischen einer afghanischen und einer türkischen Familie in Wernau zu Ende. Der Grund für die Eskalation war, dass der Familienvater, der gegenüber von dem Bistro wohnt, seiner Pflicht als Reinigungskraft in dem Döner-Laden nicht nachgekommen sei. Im Juni wollte der 33-jährige Bistro-Betreiber den Mann zur Rede stellen. Der 14-jährige Sohn öffnete die Tür. Der Streit eskalierte auf der Kirchheimer Straße derart, dass der 33-Jährige den 14-Jährigen in den Schwitzkasten nahm.

Daraufhin kam es auf der Straße zu Schlägereien. Der 33-Jährige schlug der Schwester des Jungen ins Gesicht. Dann erschienen auch der Bruder und der Vater und versuchten zu schlichten. Der Döner-Besitzer drohte der Familie dann mit einem Fleischspieß, und der 52-jährige Vater schlug mit einer Eisenstange um sich. Die Eisenstange wurde ihm abgenommen. Daraufhin stach der Besitzer des Imbisses mit einem 20 Zentimeter langen Döner-Messer auf den 14-Jährigen ein und fügte ihm damit eine schwere Durchstich-Verletzung am Bauch zu.

Dann mischte sich die Mutter des Jungen ein. Sie stellte sich zwischen die Kontrahenten, um ihren Sohn zu schützen. Aber auch sie bekam von den Messerstichen des 33-Jährigen einen Großteil ab: Ihr rechter Arm wurde mit einem Stich durchbohrt. Beide, Sohn und Mutter, landeten auf der Intensivstation und wurden notoperiert.

Für das Gericht ist klar: Bei den Messerstichen des 33-jährigen Döner-Wirts handelt es sich um versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und versuchte Körperverletzung. Der 52-jährige Mann hingegen, dem das Gericht nur einige Schläge mit der Eisenstange nachweisen konnte, kam wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen mit der Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie der Bewährungsauflage von 10 000 Euro davon. Der Forderung seiner Verteidigerin, ihn freizusprechen, kamen die Richter nicht nach.

Das Gericht stellte sich die Frage, ob man das Putz-Problem nicht ohne Gewalt hätte lösen können. Dass es zu einer solchen Eskalation kam, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende. Bernd Winckler