Zwischen Neckar und Alb

Lebenslang für Reuderner Doppelmörder

Justiz Angeklagter wurde wegen Mordes verurteilt. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Ein 53 Jahre alter Mann soll im Juli 2017 seine Frau und den Freund seiner Tochter in Reudern erschossen haben. Nun war Prozessa
Der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord von Reudern muss lebenslang in Haft. Foto: www.7aktuell.de/Simon Adomat

Nürtingen. Der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord von Reudern muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Stuttgart befand den 53-Jährigen gestern für schuldig, am 15. Juli vergangenen Jahres seine Frau und den Lebensgefährten seiner Tochter ermordet zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor in seinem Plädoyer betont, dass sein Mandant im Affekt gehandelt habe und daher von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei. Das habe der psychiatrische Gutachter nicht ausreichend gewürdigt. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Stattdessen verurteilte die Schwurgerichtskammer den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 15. Juli vergangenen Jahres seine Frau und den Lebensgefährten seiner Tochter ermordet hat.

Richter Jörg Geiger sprach von einem „unfassbaren Verbrechen, das außer dem Angeklagten niemand vorhersehen konnte“. Durch seine Tat habe der Angeklagte zwei Familien emotional in den Abgrund gestürzt.

Das Lebensrecht aberkannt

Auslöser für die Tat sei die anstehende Trennung seiner Frau von ihm gewesen. Diese habe ihre Sachen gepackt und sei zur Tochter nach Reudern gefahren, so die Kammer. Nach der handgreiflichen Auseinandersetzung auf der Terrasse in Reudern habe er den Entschluss gefasst, seine Frau zu erschießen. Er holte die Waffe aus dem Auto, lud sie durch und löste spätestens dort den Sicherungshebel. Er handelte heimtückisch, denn weder die Ehefrau noch der Schwiegersohn konnten damit rechnen, mit einer Waffe angegriffen zu werden, so die Kammer. Die Aussage des Angeklagten, er habe nur mit der Pistole drohen wollen, hielt das Gericht für unglaubwürdig, genauso wie die Aussage, die beiden Kopfschüsse seien versehentlich abgegeben worden.

Auch auf niedrige Beweggründe erkannte die Kammer: Treibendes Motiv sei die Trennungsabsicht gewesen. Der Angeklagte sei nicht blindwütig und verärgert gewesen - er ging ruhig und gezielt vor. Deshalb sahen die Richter keine Anzeichen einer Affekthandlung. „Er hat seiner Ehefrau das Lebensrecht abgesprochen, als diese beabsichtigte, sich von ihm zu trennen.“

Damit habe er seinen Besitzanspruch geltend machen wollen - wenn sie nicht mit ihm leben wolle, sollte sie gar nicht mehr leben. Die Schuld wiege außerdem besonders schwer, weil der Angeklagte nicht nur zwei Menschen erschossen hat, sondern auch mit der Heimtücke und den niederen Beweggründen zwei Mordmerkmale erfüllt habe, so die Richter. Der Angeklagte kann Revision gegen das Urteil einlegen. Philip Sandrock