Zwischen Neckar und Alb

Lederjackendieb kommt mit Bewährung davon

Urteil Ein Lagerleiter aus Plochingen und ein Warenkäufer aus Erfurt wurden vom Esslinger Amtsgericht verurteilt.

Symbolbild

Esslingen. Der angeklagte Lagerleiter ließ sich von seiner Spielsucht zum Diebstahl von 1 500 Lederjacken verleiten; der angeklagte Warenkäufer drückte beide Augen zu, als er die günstige Ware ohne Rechnung bekam. Diebstahl und Hehlerei in zehn Fällen befand das Esslinger Amtsgericht. Da die Schadenshöhe aber geringer war, als zunächst vermutet, verhängte es Freiheitsstrafen in einer Höhe, die noch eine Bewährung zuließen.

Reue beteuerte der 40-jährige Lagerleiter aus Plochingen mehrfach. Er habe einen großen Fehler begangen. Zwischen 2013 und Ende 2015 hat er bei einer Deizis­auer Lederwarenfirma etwa 1 500 Jacken abgezweigt, diese an den Erfurter Händler verkauft und damit die Firma um mindestens 52 500 Euro geschädigt. Das Geld hat der Plochinger - ein Familienvater mit zwei Kindern - gleich in Spielautomaten gesteckt und verloren. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft die Summe von 130 000 Euro genannt, die Geschädigten sprachen von 600 000 Euro.

Therapie gegen Spielsucht

Tat, Motiv und Geständnis lagen bei dem Lagerleiter klar auf dem Tisch. Für ihn beantragte Staatsanwältin Unterlöhner eine Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung, dazu 300 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Auflage, die Therapie gegen seine Spielsucht fortzusetzen. Bis auf die Arbeitsstunden fand das auch Anwältin Melanie von Neubeck für angemessen.

Schwieriger zu bewerten war das Verhalten des 44-jährigen Erfurters, der mit Postenware handelte, also Musterteilen oder älteren Modelle. Hätte er aufgrund fehlender Rechnungen erkennen müssen, dass mit der Ware etwas nicht stimmte? „Daran hängt es“, beschrieb Richter Martin Gerlach den Knackpunkt. Gleichwohl wies er die Idee der Staatsanwaltschaft nicht rundweg zurück, das Verfahren gegen den Mann wegen geringer Schuld einzustellen und nur 7 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Doch der Erfurter lehnte ab.

Darauf beantragte die Staatsanwältin für ihn eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung plus 7 500 Euro. Für gewerbsmäßige Hehlerei liegt die Mindeststrafe immerhin bei sechs Monaten Haft für einen Fall. Werden gleiche Taten zusammen bewertet, gibt es Rabatt. Anwalt Gregor Heiland forderte dagegen Freispruch. Sein Mandant sei allenfalls schludrig gewesen. Er habe nach den Rechnungen gefragt, aber in dieser Sache nicht nachgefasst. Die Annahme, dass er gewusst habe, es müsse sich um gestohlene Ware handeln, sei „hochgradig spekulativ“. Den beiden Geschäftsführern der Lederfirma warf er vor, bei der Schadenssumme übertrieben zu haben, um wirtschaftliche Probleme allein mit dem Diebstahl erklären zu können.

Niedrigere Schadensumme

Die Schadenssumme stellte sich für das Gericht am Ende auch niedriger dar. 1 500 Jacken à 35 Euro ergaben 52 500 Euro. Die Zweifel des Anwalts teilte das Gericht aber nicht. Wer über zwei Jahre lang Geschäfte mache, dabei zehn Verkaufsvorgänge ohne Rechnung abwickele, dem sei bewusst, dass es sich um „bemakelte Ware“ handele. Auch die Bereicherungsabsicht sei klar, also drehe es sich um Hehlerei. Weil hier jedoch der Satz „Der Hehler macht den Stehler“ nicht zutreffe, bleibe man bei der Mindeststrafe. Zehn Fälle zusammen betrachtet, ergaben ein Jahr und vier Monate auf bewährung, verbunden mit der Auflage, 5 000 Euro an eine Stiftung für Kinderkrebsnachsorge zu zahlen.

Bei dem angeklagten Plochinger wurden das Geständnis und die begonnene Therapie gegen Spielsucht strafmindernd bewertet. Vorstrafen lagen bei ihm und dem Mann aus Erfurt keine vor. Der Schaden sei jedoch nicht unerheblich, und der Lagerleiter habe das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht. Deshalb gab es ein Jahr und neun Monate zur Bewährung, plus 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Roland Kurz