Zwischen Neckar und Alb

Männer bestreiten Vergewaltigung eines Kindes

Anklage Zwei Männer aus Syrien sollen in einer Esslinger Flüchtlingsunterkunft ein Mädchen missbraucht haben.

Die zwei Männer aus Lenningen wollen vor Gericht ein Geständnis ablegen. Symbolbild
Die zwei Männer aus Lenningen wollen vor Gericht ein Geständnis ablegen. Symbolbild

Esslingen. Ein 20-Jähriger aus Weilheim soll zusammen mit einem 27-jährigen Freund in Esslingen ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Der Fall, der zuerst am Amtsgericht Kirchheim anhängig war, wird jetzt am Stuttgarter Landgericht verhandelt. Grund ist die besonders schwere Tat. Die beiden Männer bestreiten jedoch die Vergewaltigung.

Die Anklage gegen die beiden aus Syrien stammenden Asylbewerber ist schwer: Sie sollen am 8. Mai von Weilheim nach Esslingen gefahren sein, um dort in einer Flüchtlingsunterkunft Bekannte zu besuchen. Dabei haben sie in einem Zimmer die Zwölfjährige angetroffen. Laut Anklage soll dann einer der beiden Beschuldigten das Opfer gepackt und auf ein Bett gezerrt haben, während der andere das Kind vergewaltigte. Danach habe der zweite Mann das Kind ebenfalls missbraucht. „Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung“ lautet der Anklagevorwurf.

Mehrere Anklagepunkte

Mit dem 20-Jährigen aus Weilheim wird sich das Gericht mehrfach befassen. Es geht noch um die sexuelle Nötigung einer Frau am Stuttgarter Hauptbahnhof im September letzten Jahres. Dort sollte er dann von der Polizei festgenommen werden. Dagegen habe er sich gewehrt und die Polizeibeamten mit einer Spritze bedroht. Man sei davon ausgegangen, dass der 20-Jährige vielleicht infiziertes Blut in der Spritze habe. Diesen Fall wertet die Staatsanwältin als sexuelle Nötigung, Widerstand und Beleidigung.

In einer weiteren Anklageschrift wird dem 20-Jährigen außerdem vorgeworfen, einen anderen Asylbewerber aus Syrien in seiner Weilheimer Unterkunft bedroht zu haben. Er habe im Juni letzten Jahres dem Mann plötzlich die Spitze eines Küchenmessers an den Bauch gehalten und gedroht, ihn zu erstechen. Des Weiteren soll er im selben Zeitraum mehrere Diebstähle in verschiedenen Supermärkten begangen haben.

Tat unmöglich wegen Hausverbot

Die ihm vorgeworfene Vergewaltigung indes bestreitet der 20-Jährige vor Gericht energisch. Er habe in der Esslinger Unterkunft Hausverbot gehabt und durfte nicht in das Gebäude hinein. Dies würde peinlich genau kontrolliert, wie er beteuert. Daher habe er die Tat nicht begehen können.

Sein 27-jähriger Landsmann berichtete, dass er in der Haftanstalt als Vergewaltiger einer Sechsjährigen bezeichnet und von Mitgefangenen zusammengeschlagen worden sei. Seitdem habe er gesundheitliche Probleme. In seiner Nordsyrischen Heimat habe er - wie auch sein Vater - als Peschmerga-Kämpfer gegen den IS gekämpft, ehe er, wie auch der 20-Jährige, mittels Schlepper-Organisationen nach Europa flüchtete.

Die 2. Große Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts wird nun das zwölfjährige Mädchen befragen müssen, allerdings in nicht öffentlicher Sitzung. Insgesamt hat das Gericht fünf Prozesstage angesetzt. Am 27. November soll ein Urteil verkündet werden. Bernd Winckler