Zwischen Neckar und Alb

Majestätsbeleidigung abschaffen

Arnold: Strafrecht schützt bereits alle Menschen vor Angriffen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Strafrechtsparagrafen 103 und 104a beschlossen. Sie stellen die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes unter Strafe.

Kreis Esslingen. Mit diesem Gesetzentwurf macht die SPD Druck bei der Streichung der Paragrafen, die im Fall des Fernsehsatirikers Böhmermann ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt waren. Die Union hatte sich ebenfalls zur Abschaffung bereiterklärt, allerdings erst 2018.

Für den Nürtinger Bundestagsabgeordneten Rainer Arnold (SPD) sind diese Regelungen jedoch aus der Zeit gefallen, weshalb man auch nicht zwei Jahre zu ihrer Abschaffung benötigt. „Alle Menschen, Staatsbürger und Ausländer, Politiker und Nichtpolitiker sind gleich an Würde und Rechten, daher ist die Ehre jedes Bürgers gleich wichtig“, stellt Arnold klar.

Für den SPD-Politiker benötigen daher auch Staatsoberhäupter keine Sonderregelungen zum Schutz ihrer Ehre, da „unser Strafgesetzbuch bereits alle Menschen vor Angriffen und Beleidigungen schützt.“ Das Strafverlangen der türkischen Regierung habe deshalb, auch nicht zuletzt wegen des schwierigen Verhältnisses des türkischen Präsidenten zur Pressefreiheit, zu Recht Befremden ausgelöst. „Bei uns genießen Presse- und Meinungsfreiheit hohen Schutz, weshalb die nach Paragraf 104a notwendige Ermächtigung der Bundesregierung auch nicht vermittelbar ist“, so Arnold weiter. Die Streichung dieser Vorschriften ist nach Auffassung des Nürtinger Bundestagsabgeordneten problemlos bis Juni dieses Jahres möglich. Derzeit planen auch SPD-regierte Länder im Bundesrat einen Vorstoß, um dies zu beschleunigen.

Hintergrund ist der Fall des Satirikers Jan Böhmermann. Dieser hatte in einem Gedicht den türkischen Präsidenten Erdogan attackiert. Erdogan beantragte daraufhin die Strafverfolgung Böhmermanns, die Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen den Widerstand der SPD auch billigte. Der von der SPD angestrebte Wegfall des Paragrafen 103 würde die Strafverfolgung unmöglich machen, weil dann die Rechtsgrundlage fehlte. pm