Zwischen Neckar und Alb

Mann leugnet sexuelle Kontakte

Ein 47-Jähriger aus Ostfildern muss sich vor dem Amtsgericht Esslingen unter anderem wegen Nötigung und sexuellen Missbrauchs verantworten.

Andreas Kaier

Esslingen. „Es hat zwar eine gegenseitige Verliebtheit und einen regen SMS-Verkehr gegeben, aber es gab weder sexuelle Übergriffe noch Verfolgungen“, fasste der Pflichtverteidiger des Angeklagten die langatmigen Ausführungen seines Mandanten zusammen, der lange Jahre bei den Zeugen Jehovas aktiv war. Dort hat der 47-jährige Mann im Herbst 2012 das damals 14 Jahre alte Mädchen kennengelernt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen vor, dem Mädchen nach einer Werbetour für die Zeugen Jehovas durch Nellingen beim anschließenden Treffen in seiner Wohnung im Scharnhauser Park unter den Rock gefasst, sie geküsst und auch ihre Brüste gestreichelt zu haben. „Die 14-Jährige war mit der Situation überfordert gewesen und hat sich deshalb nicht wehren können“, sagte der Staatsanwalt. Erst als die Ehefrau des Angeklagten an die Tür geklopft habe, habe er von dem Mädchen abgelassen.

Ferner wird dem 47-jährigen Familienvater, der sich selbst wegen einer Krebserkrankung als psychisch labil bezeichnet, vorgeworfen, dem Mädchen seit damals Tausende von SMS und E-Mails geschickt zu haben – und das, obwohl ihm dessen Mutter den Kontakt verboten und das Mädchen acht Mal die Handynummer gewechselt habe. Selbst als sie wegen psychischer Probleme und nach zwei Selbstmordversuchen in Kliniken in Esslingen und Bad Cannstatt behandelt worden sei, habe er sie dort gegen ihren Willen aufgesucht.

Der verheiratete Vater von zwei Kindern erzählte, wie ihm das Mädchen schon kurz nach dem ersten Zusammentreffen sagte, wie cool sie ihn fände, dass er einmal eine „ganz wichtige Rolle“ in ihrem Leben spielen werde und dass sie 19 Jahre alt sei. Schließlich habe er sich in sie verliebt. Ihr wirkliches Alter habe er aber erst ein Jahr später erfahren.

Er versicherte, dass alle Kontakte von dem Mädchen ausgegangen seien. Der Angeklagte räumte ein, der damals 14-Jährigen gesagt zu haben, dass er sie liebe und er mit ihr abhauen würde. Immer wieder habe sie ihn angerufen oder SMS geschickt und gedroht, sich umzubringen, falls er nicht tun würde, was sie von ihm verlange. So hat das Mädchen nach Angaben des Angeklagten ihn auch dazu gedrängt, sie in der Klinik zu besuchen und sich dort als ihren Onkel auszugeben.

„Das mit den körperlichen Annäherungen ist aber gelogen“, versicherte der 47-Jährige dem Richter. Es habe niemals sexuelle Übergriffe gegeben. Heute bedauere er, dass er angefangen habe, sich in das Mädchen zu verlieben. Zu schreiben „ich liebe Dich auch“, sei blöd gewesen.

Während der Vernehmung der heute 18 Jahre alten Frau schloss das Gericht die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklage aus. Der Prozess wird fortgesetzt.