Zwischen Neckar und Alb

Masseur begrapscht Kundin

Amtsgericht Angeklagter, der sich keiner Schuld bewusst ist, wird zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Symbolbild
Der Angeklagte wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Symbolbild

Esslingen. Bei einer Hamam-Behandlung, einer orientalischen Ganzkörper-Schaummassage, soll der 35-jährige Masseur am 5. November 2018 an seinem Arbeitsplatz in einer Sauna- und Wellnesseinrichtung in Wernau eine 50-jährige Stammkundin mehrfach unsittlich berührt haben.

Der Angeklagte konnte sich in der Verhandlung vor dem Esslinger Amtsgericht zwar daran erinnern, dass sein Chef ihn wegen einer Beschwerde zur Rede gestellt hatte, aber dass er die Kundin zweimal im Schambereich und einmal zwischen den Pobacken berührt haben soll, stritt er ab.

Das Opfer schilderte, dass sie bereits seit zehn Jahren Stammkundin in der Einrichtung gewesen sei, als der Vorfall passierte. „Bis dahin war ich immer mit einer Freundin zusammen hingegangen“, sagte die 50-Jährige. Dieses Mal sei sie alleine dagewesen. Ein weiterer Unterschied: Bis dahin sei sie meistens vom Betreiber der Einrichtung selbst massiert worden. Der sei aber an dem Tag nicht im Haus gewesen, woraufhin der Angeklagte eingesprungen sei.

Angeklagter verliert seinen Job

Bei ersten Berührung nahm die Geschädigte noch an, dass es ein Versehen war. Als der Masseur jedoch ihre Pobacken gespreizt und sie am Anus berührt habe, habe sie deutlich gesagt, dass ihr das zuwider war. Der Angeklagte habe daraufhin gelacht und erwidert, dass „einige Frauen das wollen“.

Über einen befreundeten Polizisten zeigte die Geschädigte den Vorfall einige Tage später an. Auch dem Arbeitgeber und dem Träger der Einrichtung hatte sie bis dahin schon davon berichtet. Der Masseur wurde daraufhin entlassen.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zunächst versucht, den bei der Massage benutzten Schaum als Grund zu benutzen, warum die Hand des Angeklagten ausgerutscht sei. Das ließen ihm weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch die Richterin durchgehen. Die Richterin nannte die Schaumgeschichte „absurd“. Der Verteidiger forderte schließlich sieben Monate auf Bewährung. Damit sei sein Mandant genug gestraft, „wenn er es denn gewesen sein sollte“.

Am Ende hielt sich die Richterin fast vollständig an die Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Der 35-Jährige muss nicht nur die Kosten des Verfahrens tragen, er muss auch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Julia Theermann