Zwischen Neckar und Alb

„Mehr Teilhabe kostet mehr“

Interview Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und die Betreuung schwieriger Jugendlicher treiben die Kosten im Landkreis nach oben. Junge Menschen sollen künftig mehr einbezogen werden. Von Roland Kurz

Das neue Bundesteilhabegesetz verbessert Rechte und die Finanzlage von behinderten Menschen - wie hier in der Behindertenwerksta
Das neue Bundesteilhabegesetz verbessert Rechte und die Finanzlage von behinderten Menschen - wie hier in der Behindertenwerkstatt Esslingen-Zell. Foto: Roberto Bulgrin

Für soziale Sicherung hat der Landkreis Esslingen im kommenden Jahr insgesamt 236 Millionen Euro veranschlagt. Der größte Teil der Kreisumlage, die von den kommunen bezahlt wird, ist damit schon verplant. Über die Bereiche, die hohe Steigerungsraten aufweisen, spricht Sozialdezernentin Katharina Kiewel im Interview. Das ist seit Jahren die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Als finanzielle Belastung, die eigentlich der Bund tragen müsste, kritisiert Kiewel die Kosten für Flüchtlinge, die kein Bleiberecht haben.

Die Ausgaben im Sozialbereich sind innerhalb von vier Jahren um 15 Prozent beziehungsweise 22 Millionen Euro gestiegen. Das liegt auch an den Kosten für Flüchtlinge, die zum Teil am Landkreis hängen bleiben. Was müsste anders laufen?

Katharina Kiewel: Für anerkannte Flüchtlinge übernimmt im Wesentlichen der Bund die anfallenden Kosten. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass die Landkreise für alle anderen Flüchtlinge, also die, die kein Bleiberecht und eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit haben, die Kosten nach der vorläufigen Unterbringung im vollem Umfang zu tragen haben. Für diese Menschen haben allein der Bund und das Land die Handlungsoptionen. Daher sollten sie auch die Kosten tragen. Das fordert auch der Landkreistag.

Die Eingliederungshilfe für behinderter Menschen kostet den Landkreis von Jahr zu Jahr mehr. Was steckt hinter diesem Anstieg?

Kiewel: Die voraussichtliche Steigerung im Landkreis Esslingen beträgt gegenüber 2016 etwa 6,1 Prozent oder 4,4 Millionen Euro. Damit werden wir voraussichtlich 77 Millionen Euro für behinderte Menschen ausgeben. Maßgeblich hierfür sind Vergütungserhöhungen bei den Leistungserbringern, Fallzahlensteigerungen und stationäre Wohnangebote im Landkreis Esslingen mit insgesamt 24 Plätzen. Auch das neue Teilhabegesetz führt zu Mehrausgaben.

Hilft das neue Teilhabegesetz wenigstens den behinderten Menschen?

Natürlich helfen die neuen Regelungen den behinderten Menschen. So hat sich bereits zum 1. Januar 2017 das Arbeitsförderungsgeld für die Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind um 26 Euro auf 52 Euro verdoppelt, was allein zu Mehrausgaben von rund 400 000 Euro führte. Und durch die Anhebung der Vermögensfreigrenze von bisher 2 600 auf 30 000 Euro werden einige Leistungsberechtigte früher in den Leistungsbezug wechseln, das heißt, sie müssen zum Beispiel bei einem Erbe weniger Vermögenseinsatz erbringen.

Im neuen Jahr sollen weitere Änderungen kommen.

Ab Januar 2018 werden neue Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt. Und ab 2020 wird die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen, das heißt, die Eingliederungshilfe wird von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Dies wirkt sich insbesondere bei den stationären Maßnahmen so aus, dass der Regelsatz und die Kosten der Unterkunft direkt an die behinderten Menschen ausbezahlt werden. Die Koordination von Hilfen wird neu geregelt. Sobald mehrere Leistungserbringer beteiligt sind, ist ein Teilhabeplan zu erstellen. Hierzu wird jedoch mehr Personal erforderlich sein. Was sich genauso wie die neuen Dokumentationspflichten auf die Personalkosten auswirkt.

Der Kreis Esslingen wird von Fachleuten gelobt, weil er mit vorausschauender Kinder- und Jugendhilfe die Kosten besser im Griff behält als manch andere Landkreise. Jetzt steigen die Kosten aber um 2,5 Millionen Euro, unter anderem wegen teuren Einzelfallhilfen. Was verbirgt sich hinter diesen Zahlen?

Neben den absolut steigenden Fallzahlen im Bereich des Kinderschutzes stellen wir auch einen qualitativ steigenden Bedarf fest. Derzeit sind in Jugendhilfeeinrichtungen 27 Kinder und Jugendliche mit hohem individuellen Betreuungsbedarf untergebracht. Komplexe Therapie, geschlossene Unterbringung, intensivster Betreuungsschlüssel von 1:1 für traumatisierte Kinder und Jugendliche bedeuten deutlich höhere Pflegesätze. Diese teuren Individuellen Zusatzleistungen (IZL) an die Jugendhilfeeinrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gestiegen. Ein Qualitätszirkel Heimerziehung bemüht sich derzeit, gemeinsam mit den freien Trägern, die Fallzahlenentwicklung besser zu steuern, insbesondere soll auf die wohnortnahe Heimunterbringung geschaut werden. Der Kreis zahlt außerdem mehr Eingliederungshilfe für Kinder, die Schulbegleiter benötigen. Die Steigerung beträgt 41 Prozent.

Im Zusammenhang mit der Unruhe um den KJR wurde im Landratsamt das neue Kreisjugendreferat eingerichtet. Es hat die erste Jugendkonferenz im Kreis organisiert. Was hat diese Konferenz gebracht?

Auch wenn die Entscheidung über die Einrichtung eines Kreisjugendreferats zeitlich mit der Konsolidierung des Kreisjugendrings zusammenfiel, so war die Basis eine völlig andere. Das Kreisjugendreferat war eine Handlungsempfehlung aus dem Planungsprozess „Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit“, der dann Ende 2015 vom Kreistag gefolgt wurde.

Und wie beurteilen Sie die Jugendkonferenz?

Die Jugendkonferenz war ein großer Erfolg. Rund 190 junge Menschen aus unterschiedlichen Altersgruppen und Milieus nahmen daran teil. Landrat Heinz Eininger und viele Landes- und Kreispolitiker hatten sich Zeit genommen, um mit jungen Menschen über aktuelle Themen zu diskutieren. Acht junge Delegierte aus dem Landkreis Esslingen hatten dann die Möglichkeit, beim Jugendlandtag am 7. und 8. November in Stuttgart diese Themen einzubringen. Die Forderungen und Anliegen der Jugendlichen werden aber auch auf Kreisebene weiterverfolgt. Als Ergebnis wurde ein „Beteiligungskonzept von jungen Menschen“ für den Landkreis Esslingen angestoßen, das Anfang nächsten Jahres unter Federführung des Kreisjugendreferats diskutiert werden soll.

Womit beschäftigt sich das Referat sonst noch?

Zunächst bietet es die Fachberatung für Kommunen, für freie Träger und Fachkräfte an. Weiter ist es die Aufgabe des Kreisjugendreferates, die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit landkreisweit konzeptionell weiterzuentwickeln. Außerdem fördert das Jugendreferat die Vernetzung aller Akteure auf Landkreisebene und in den Kommunen. Daneben sind administrative Aufgaben zu bestreiten, zum Beispiel Anträge für die jugendhausähnlichen Einrichtungen oder auch die Jugendbeteiligung und Demokratiebildung. Schließlich moderiert das Kreisjugendreferat auch die Übergänge der Angebote für Kinder zu den Angeboten der Jugendlichen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Zur Person

Foto: privat
Katharina Kiewel. Foto: privat

Katharina Kiewel (56) leitet seit April 2014 das Sozialdezernat des Landkreises Esslingen. Ihr unterstehen etwa 450 Mitarbeiter. Die Diplom-Sozialarbeiterin und Sozialgerontologin war zuvor in Bad Waldsee Geschäftsführerin von drei Sozialstationen. Davor hat sie in Filderstadt das Pflegeheim Haus am Fleinsbach geleitet.