Zwischen Neckar und Alb

Messerstecher soll dreieinhalb Jahre in Haft

Prozess Staatsanwalt erkennt versuchten Totschlag. Das Urteil wird am 14. Juni verkündet.

Symbolbild

Wendlingen. Der 21-jährige Mazedonier, der am 3. Dezember vergangenen Jahres auf dem Wendlinger Marktplatz ohne besonderen Grund einen 22-Jährigen mit einem Messer niedergestochen hat, soll dafür wegen versuchten Totschlags und Beleidigungen gegen Polizeibeamte drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Diesen Antrag stellte der Staatsanwalt gestern vor dem Stuttgarter Landgericht.

Ob der Stich mit dem Messer gegen seinen vermeintlichen Nebenbuhler ausschließlich aus Eifersucht geschah, konnte der Staatsanwalt nicht mit letzter Sicherheit beantworten. Auch das Opfer, welches durch den Messerstich im Hüftbereich verletzt wurde, hatte ebenso wenig eine Erklärung wie die 17-jährige Freundin, die offenbar der Grund der fast tödlich verlaufenen Auseinandersetzung war.

Durch den Messerstich war ein Muskel des 22-Jährigen durchtrennt worden. Der Stichkanal betrug sechs bis sieben Zentimeter, wie die Ärzte im Krankenhaus feststellten.

Für den Ankläger liegt somit ein Verbrechen des versuchten Totschlags vor, für den er am gestrigen vorletzten Verhandlungstag vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer eine Einzelstrafe von dreieinhalb Jahren beantragte. Für mehrere verbale Beleidigungen gegen jene Wendlinger Polizeibeamte, die ihn noch am Tattag festnahmen, fordert der Staatsanwalt gegen den 21-Jährigen eine weitere Haftstrafe von zwei Monaten - zusammen eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sieben Monaten.

Der Ankläger betonte in seinem Plädoyer, dass die Tat nahe einer Vollendung des Totschlags liege. Das verletzte Opfer musste notoperiert werden. Zusätzlich zur Haftstrafe möge das Gericht laut dem Antrag den alkohol- und drogenabhängigen Angeklagten noch zur Entgiftung und Behandlung in eine geschlossene Einrichtung einweisen. Das Urteil wird am 14. Juni verkündet. Bernhard Winckler