Zwischen Neckar und Alb

Messerstiche immer noch ungeklärt

Verhandlung Der Prozess am Landgericht zu einem Streit zwischen zwei Familien in Wernau geht länger als geplant.

Symbolbild

Wernau/Stuttgart. Seit Mitte Dezember läuft ein Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts. Dabei geht es um versuchten Totschlag und um gefährliche Körperverletzung. Vor einem Wernauer Bistro in der Kirchheimer Straße soll es zuerst zwischen dem Lokalbetreiber und dem Sohn einer Reinigungskraft zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, bei dem beide verletzt wurden. Danach kam es laut Anklage zu einer Messerstecherei zwischen den Gruppen, bei der auch eine schwere Eisenstange mit im Spiel gewesen sei. Fazit: Mehrere Schwerverletzte, da­runter der Sohn und dessen Mutter.

Zuerst hatte einer der beiden 33- und 52-jährigen Angeklagten zu der Tat Stellung bezogen: Sein Messer habe versehentlich einen der Angreifer getroffen. Mit der Eisenstange habe er nichts zu tun. Der 33-Jährige sagte auch am letzten Prozesstag, dass er von der Reinigungsfamilie bedroht wurde und einen Faustschlag habe einstecken müssen. Er betonte, er habe den Streit schlichten wollen.

Mit Döner-Spieß zugeschlagen

Am dritten Verhandlungstag hatte sich auch der 52-jährige Beschuldigte, dem das Bistro gehört, entschlossen, Angaben zu machen. Er sagte, dass er von dem 14-jährigen Sohn der Familie angesprochen wurde und dann plötzlich mehrere Personen erschienen seien, die ihn angegriffen hätten. Wer zuerst die Eisenstange benutzt hat, weiß er nicht. Zudem soll als Schlagwerkzeug auch noch ein Döner-Spieß benutzt worden sein. Auch davon will der 52-Jährige nichts wissen. Und auf die Frage der Richter, ob er mit der Stange auf Mutter und Sohn eingeschlagen habe, sagt der Angeklagte: „Nein.“

Wie die Messerstiche bei dem Sohn und dessen Mutter entstanden sind, ist nach wie vor noch offen. Ein Zeuge soll allerdings gesehen haben, wie der 52-Jährige zuerst mit der Eisenstange auf den 14-Jährigen und seine Mutter eingeschlagen haben soll. Danach muss wohl die Stange den Besitzer gewechselt haben, denn der 52-jährige Angeklagte gibt jetzt an, er habe versucht, sie einem anderen Beteiligten wegzunehmen.

Die Schwurgerichtskammer hat noch weitere vier Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess geht am Montag, 5. Februar, weiter. Ende Februar könnte ein Urteil gesprochen werden. Bernd Winckler