Zwischen Neckar und Alb

Viele Mietverträge sind falsch

Recht Nach Schätzung des Mieterbunds Esslingen-Göppingen haben 90 Prozent der Verträge unwirksame Klauseln.

Rund 350 Unterschriften benötigt die Initiative, damit es zu einem Bürgerbegehren kommen kann. Symbolbild
Rund 350 Unterschriften benötigt die Initiative, damit es zu einem Bürgerbegehren kommen kann. Symbolbild

Region. In mehr als 19 Millionen Mietverträgen sind nach Schätzung des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen Regelungen und Klauseln vereinbart, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Somit sind 90 Prozent der Mietverträge in Teilen ungültig.

Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind viele Angaben zur Wohnungsgröße falsch, sind Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte unwirksam geregelt. Unwirksame Vertragsklauseln findet man nicht nur in „selbst gestrickten“ Mietverträgen von Einzelvermietern, sonder oft auch in Formularmietverträgen von Maklern, Hauseigentümervereinen oder Wohnungsunternehmen.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Mieter sollten sich möglichst vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag von einem örtlichen Mieterverein beraten lassen, spätestens aber dann, wenn der Vermieter Rechte aus dem Vertrag ableitet. pm