Zwischen Neckar und Alb

Milde Strafe für Modediebe

Gericht Die vier Männer, die Kleidung von Boss, Prada und Bogner gestohlen haben, sind jetzt verurteilt worden.

Stuttgart. Zu milden Strafen von jeweils zweidreiviertel Jahren sind die sogenannten „Boss-Diebe“ gestern nach dreiwöchiger Hauptverhandlung vom Stuttgarter Landgericht verurteilt worden. Damit würdigte die Große Wirtschaftsstrafkammer nochmals die abgelegten Geständnisse. Die Ehefrau eines der drei verurteilten Männer kam wegen Diebstahls und Unterschlagung mit einer 18-monatigen Bewährungsstrafe davon.

Mit diesen Urteilen sind die Stuttgarter Richter weit unter den Anträgen der Staatsanwältin geblieben, die jeweils für die Männer Haftstrafen bis zu drei Jahren und drei Monaten forderte. Doch für das Gericht zählten in diesem Fall hauptsächlich die Geständnisse, die die Angeklagten abgelegt hatten und damit dem Gericht einen mehrere Monate dauernden Prozess ersparten.

Der 29-jährige Hauptangeklagte hatte offenbar als Lkw-Fahrer für ein Unternehmen im Kreis Ludwigsburg ab Mai des Jahres 2016 bis Oktober vergangenen Jahres sogenannte Rückwaren der Firmen Hugo Boss, Prada und Bogner während der Fahrten in das Wendlinger Retouren-Lager und nach Metzingen zum Teil kartonweise abgeladen und in seinem Haus zwischengelagert. Von dort aus wurde das Diebesgut an die übrigen beiden Mitangeklagten, die später in den Coup eingestiegen waren, verkauft. Dabei hatte auch die Ehefrau eines der Angeklagten geholfen. Vor allem bei der späteren Verwertung der Mode-Waren.

Zur Rückzahlung verpflichtet

Die Strafmilde gegen die drei Männer und die Ehefrau des einen resultiert aber auch daraus, dass im Oktober letzten Jahres bei Haus- und Wohnungsdurchsuchungen große Teile der gestohlenen Textilien sichergestellt und an die Hersteller zurückgegeben werden konnten. Dadurch verminderte sich auch der angerichtete Diebstahls-Schaden von einer knappen halben Million Euro auf knapp über 100 000 Euro. Diesen Betrag müssen die drei Männer zurückzahlen.

In ihrem jeweils „letzten Wort“ hatten die Angeklagten feierlich gelobt, künftig keine derartigen Diebstähle mehr zu begehen. Denn diese Art der Geldbeschaffung war nach der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Stuttgart schon recht dreist und raffiniert. Die Angeklagten hatten professionell zusammengearbeitet, die Textilien zuerst in eigenen Räumen eingelagert, von dort aus über Internetportale angeboten und auch zum großen Teil direkt vom Lkw aus an einer Tankstelle bei Wendlingen als sogenannte „Outlet-Schnäppchen“ an Kunden verkauft.

Neben dem Textildiebstahl wurden die Männer auch noch für Diebstähle von Haushaltswaren verurteilt.Bernd Winckler