Zwischen Neckar und Alb

Mit Baseballschläger zugeschlagen

32-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten

Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung wird dem 32-Jährigen vorgeworfen. Am 2. Dezember des vergangenen Jahres hatte er sein Opfer in der Flüchtlingsunterkunft in Nürtingen aufgesucht und mit einem Baseballschläger so zusammengeschlagen, dass der Schädel brach.

Nürtingen/Stuttgart. Die vor der 9. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichtes verhandelte Tat hatte einen 21-jährigen Mazedonier beinahe das Leben und die Beauftragte für Flüchtlingsfragen im evangelischen Kirchenbezirk Nürtingen, Ragini Wahl, das Amt gekostet. Sie warf Kreisverwaltung und hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuern unterlassene Hilfeleistung vor, da sie nicht auf die Warnung der Ehrenamtlichen vor den Drohungen des Täters mit einem Hausverbot reagiert hätten. Der Kreis bestritt die Vorwürfe, wo­raufhin die Kirchenleitung Wahl von ihrem Ehrenamt entband.

Ausführlich zur Sprache kam der Werdegang des Angeklagten. Er ist ebenfalls mazedonischer Herkunft und in Deutschland geboren. Nach Förderschule und Hauptschulabschluss machte er eine Lehre als Maler und Lackierer. 17 Jahre lang lebte er in einer Beziehung, aus der vier Kinder hervorgingen. Als sich die Frau von ihm abwandte und eine Beziehung mit dem späteren Opfer begann, fing er mit dem Trinken an.

Er habe seine Kinder nicht sehen dürfen, was ihn traurig gemacht habe. Immer wieder habe er versucht, mit dem späteren Opfer zu sprechen und ihm klarzumachen, dass er die Beziehung zu seiner Ex abbrechen sollte, da die Kinder ihn nicht akzeptierten. Auch am Abend der Tat habe er nur reden wollen. Nur um von dem 21-Jährigen ernst genommen zu werden, nahm der 1,69 große, bullig wirkende Angeklagte einen Baseballschläger mit, der sich in dem am Vortag gekauften Auto befunden habe. Dem widerspricht, dass er einige Tage zuvor sein Opfer mit einem Baseballschläger unter der Jacke bedroht haben soll. Als er den Container betrat, habe ihn das Opfer angegrinst und „Ach du schon wieder“ gesagt. Daraufhin habe er zugeschlagen, allerdings nur auf die Schulter.

Dem widersprechen die Aussage des Opfers und das Bild seiner Verletzungen. Demnach erfolgte der erste Schlag direkt auf den Kopf, und zwar mit einer solchen Wucht, dass der Schädelknochen einen Zentimeter tief ins Gehirn eingedrückt wurde. Danach schlug er noch fünf Mal zu, auf den Kopf, die Schultern, den Leib und die Knie. Danach flüchtete er.

Obwohl das Opfer heute noch unter Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen leidet, konnte er genau beschreiben, wo ihn der Angeklagte getroffen hatte, und die Tatwaffe beschreiben. Bis heute ist seine rechte Hand taub, er kann kaum schreiben, auch die Arbeit als Auszubildender bei einem Raumausstatter fällt ihm schwer. Gerade ist er in der Wiedereingliederung. Seine Schilderung der Tat: Er saß am Tisch, mit seinem Handy beschäftigt, als der Angeklagte den Container betrat. Als er aufblickte, habe er nur noch gesehen, wie der den Baseballschläger schwang. Durch den Schlag auf den Kopf fiel er vom Stuhl. Er konnte den Kopf noch mit den Armen vor weiteren Schlägen schützen, dann sei er reglos liegen geblieben. „Er dachte vielleicht, ich sei tot.“

Der Angeklagte fuhr dann zu seiner Freundin. Obwohl er angab, vor der Tat sieben Tequila und zwei Bier in einer Bar in der Neckarsteige getrunken zu haben, sagte die Lebensgefährtin aus, sie habe nichts von einer Alkoholisierung bemerkt, als er eine Stunde nach der Tat zu ihr kam. Einen Tag später wurde er verhaftet.

Die schnelle Verhaftung gelang unter anderem deshalb, weil das Opfer noch Angaben machen konnte.

Ob ein Urteil, wie immer es ausfällt, einen Schlusspunkt setzt, ist nicht bewiesen. In der Verhandlungspause kam ein Cousin des Täters auf die Eltern des Opfers zu und warnte sie.