Zwischen Neckar und Alb

Mordversuch: Opfer spricht von vier Tätern

Gericht Im Prozess um den brutalen Angriff auf einen Bauarbeiter in Altbach wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen.

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Symbolbild

Altbach. In dem Schwurgerichtsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht muss sich ein 36-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten. Der Mann soll, zusammen mit anderen Tätern, im Juni vergangenen Jahres einen 65-Jährigen in der Bauarbeiter-Unterkunft in Altbach durch brutale Schläge mit einer Gewindestange auf den Kopf so schwer verletzt haben, dass das Opfer zum Pflegefall wurde.

Nach acht Wochen Beweisaufnahme haben jetzt die Sachverständigen das Wort. Der 36-jährige Angeklagte, dem die versuchte Tötung des 65-jährigen marokkanischen Arbeitskollegen vorgeworfen wird, macht in dem Prozess einen absoluten Filmriss geltend. Er will von jener Schlägerei an einem Juni-Wochenende vergangenen Jahres in dem ehemaligen Altbacher Hotel, das zu einer Arbeiterunterkunft umgebaut wurde, absolut nichts mitbekommen haben.

Von der Tat nichts mitbekommen

Als Grund gibt der Mann seinen enormen Alkoholkonsum an diesem Tag an. Auch von dem Tatwerkzeug, einer Stahl-Gewindestange, weiß er angeblich nichts. Mit diesem Gerät sollen dem Opfer zahlreiche Schläge auf den Kopf verabreicht worden sein. Das Opfer erlitt dadurch schwere Gehirnblutungen und leidet an einer vermutlich lebenslangen Orientierungslosigkeit. Der 65-Jährige lebt inzwischen in einem Pflegeheim in Hessen.

Durch die Vernehmung eines Polizeibeamten kam gestern heraus, dass nicht nur der Angeklagte, sondern drei weitere Täter an der brutalen Prügelei beteiligt waren. Dass der 36-jährige Angeklagte dabei war, könnte nach den Feststellungen der Spurensicherer zweifelsfrei bewiesen werden. Wer die übrigen Täter sind, ist dagegen unklar. Das Opfer selbst wurde erst kürzlich von einem Ermittler im Pflegeheim aufgesucht und habe anlässlich einer kurzen Befragung zur Tat mitgeteilt, dass es vier Täter waren. Diese Vier hätten den Auftrag eines Unbekannten bekommen, ihn zu töten.

Am 4. April sollen ein psychiatrischer und eine medizinische Gutachterin gehört werden. Einer der Gutachter soll feststellen, ob der Filmriss, den der Angeklagte angibt, glaubhaft ist oder nicht. Das Urteil gegen den 36-Jährigen ist für den 11. April geplant. Bernd Winckler