Zwischen Neckar und Alb

Mutter bleibt wegen Mordes verurteilt

Bundesgerichtshof verwirft Revision – Verurteilung zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig

Die Mutter, die im November 2014 in Köngen ihre zwei Töchter erstochen hat, bleibt zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatte gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese nun als unbegründet verworfen.

Köngen. Anita N. hat nie bestritten, dass sie ihre zwei Töchter umgebracht hat. In dem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart war eigentlich nur die Frage spannend, ob sie voll schuldfähig ist. Wäre die Tat im Zustand eingeschränkter Steuerungsfähigkeit erfolgt, wäre eine Verurteilung wegen Totschlags möglich gewesen und die Strafe hätte milder ausfallen können.

Der Vorsitzende Richter der neunten Schwurgerichtskammer hatte der 41-Jährigen zwar eine zunehmende Verzweiflung und eine schizoide Persönlichkeitsstörung bescheinigt, ihre Schuldfähigkeit jedoch nicht infrage gestellt. Ihre Tat sei „in hohem Maße egoistisch motiviert“ gewesen, stellte er am 15. Juni in seiner Urteilsbegründung fest.

Anita N. habe ihren Mann beschuldigt, die Familie auseinanderbringen und ihr die beiden Töchter, ihren einzigen Lebensinhalt, wegnehmen zu wollen. Sie habe ihn dafür bestrafen wollen und beschlossen, ihre zwei Töchter zu töten und anschließend sich selbst das Leben zu nehmen. Sie schnitt sich tatsächlich in den Arm, ihr Suizidversuch scheiterte jedoch. Der psychiatrische Gutachter stellte bei der 41-Jährigen eine schizophrene Störung mit einer Portion paranoidem Misstrauen fest. Eine ausgeprägte psychische Krankheit bestehe jedoch nicht. Der Richter urteilte, ein „überzogenes Besitzdenken und die Bestrafung des Mannes“ spreche gegen eine verminderte Schuldfähigkeit. Seines Erachtens hätte der eigene Suizidversuch im Zentrum einer Verzweiflungstat stehen müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.ez