Zwischen Neckar und Alb

Mutter mit einer Axt getötet

43-Jähriger ist wegen heimtückischen Mordes angeklagt

Er soll im Zustand eines psychischen Verfolgungswahns seine eigene Mutter in deren Haus in Oberensingen mit einer Axt getötet haben: Der 43-jährige Mann sitzt jetzt auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts. Er sagt, er habe es getan, weil ihm eine Stimme dies befohlen hatte.

Nürtingen/Stuttgart. Kräftig gebaut, mit einem langen Kinnbart, sitzt der des heimtückischen Mordes an seiner Mutter Beschuldigte seit gestern auf der Anklagebank. Er beantwortet die Fragen des Gerichts laut und deutlich, aufgeräumt und freundlich.

Er habe die Realschule besucht, sei einmal sitzen geblieben. Davor sei er zwei Jahre auf dem Gymnasium gewesen. „In Mathe war ich schlecht“, erzählt er. Schließlich schaffte er den Hauptschulabschluss und absolvierte eine Ausbildung zum Steinmetz. Sein Gesellenstück sei ein behauener Monolith, erklärt er stolz den Richtern des Schwurgerichts. Zuletzt sei er als Kurierfahrer tätig gewesen. Jetzt sei er Rentner, sagte er abschließend zu seiner Vita.

Es war die Nacht zum 1. Oktober vergangenen Jahres, so der Staatsanwalt. Zwischen 2 und 3.30 Uhr sei der 43-Jährige in das Wohnzimmer gegangen, in dem auf der Couch seine damals 69-jährige Mutter ahnungslos schlief. Er habe eine Axt mit einem 1,17  Meter langen Holzstiel genommen und damit kräftig auf den Kopf der Schlafenden eingeschlagen.

Die Frau hat sicherlich nichts mehr gespürt, stellten später die Gerichtsmediziner fest. Ihr Schädel wurde durch den Schlag bis zur Unkenntlichkeit zertrümmert, sagte der Staatsanwalt. Ein heimtückisch begangener Mord. Doch deswegen wird das Gericht den Sohn nicht verurteilen können. Gutachter hatten bereits im Vorfeld des Prozesses he­rausgefunden, dass der Beschuldigte an einer schweren paranoiden schizoaffektiven Störung leidet und daher im strafrechtlichen Sinn als schuldunfähig gilt. Das Unrecht seines Tuns habe er krankhaft bedingt gar nicht erfassen und einsehen können.

Aber in diesem krankhaften Zustand bilde der 43-Jährige eine große Gefahr für die Allgemeinheit, sagte der Ankläger weiter. Er stellte an diesem ersten Verhandlungstag gleich mit der Anklageverlesung den Antrag, den Mann in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einzuweisen – zum Schutze der Allgemeinheit. Doch so weit ist es in dem Prozess noch nicht. Der 43-Jährige gibt zu, dass er die Tat begangen hat: „Dass ich meine Mutter umgebracht habe, tut mir sehr leid. Und wenn ich nicht krank wäre, dann hätte ich es auch nicht getan. Aber eine Stimme sagte mir, dass ich es tun solle“.

Mit diesen Worten erklärte der Angeklagte dem Gericht seine seit Jahren bestehenden psychischen Defekte. Mehr zum Vorwurf wolle er nicht sagen. Er wisse, dass er krank sei. Er wisse auch, dass er seinen inzwischen verstorbenen Vater angegriffen hatte, gegen seine Großmutter gewalttätig wurde und bereits mehrfach in psy­chiatrischen Krankenhäusern war.

Auf seiner Twitter-Seite hatte der Mann noch am Tag vor der Tat seinen Freunden mitgeteilt, dass er jetzt auf eine Ufo-Party gehe. Schwarze und weiße Magie würde ihn bewachen, schrieb er damals. Und dem Gericht sagt er jetzt, dass das inzwischen einsturzgefährdete Haus seiner Mutter ein U-Boot sei, und er hörte darin Pferdeschnauben. Er habe einen Hass auf die Mutter gehabt. Und er habe Stimmen gehört. Stimmen mit Befehlen.

Insgesamt 33 Zeugen und vier Sachverständige sind in dem Prozess am Stuttgarter Landgericht geladen. Am 26. Juni soll die Entscheidung fallen.