Zwischen Neckar und Alb

Neue Bestattungsform erleichtert die Pflege

Friedhof In Lichtenwald wird es künftig in beiden Einrichtungen auch Rasengräber geben.

Bei den Rasengräbern entfällt die aufwendige Pflege. Foto: Peter Stotz
Bei den Rasengräbern entfällt die aufwendige Pflege. Foto: Peter Stotz

Lichtenwald. Gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen machen auch am Friedhofstor nicht Halt. Wie andernorts werden daher auch auf den beiden Lichtenwalder Friedhöfen eine Vielzahl unterschiedlicher Bestattungsformen angeboten. Zum klassischen Erdgrab sind längst auch Urnenstelen, Urnen-Gemeinschaftsgräber, anonyme Bestattungen oder Urnenbestattungen unter Bäumen hinzugekommen. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, als weitere Bestattungsform Erdgräber auf Rasenflächen anzubieten. Bei dieser Bestattungsform handelt es sich um Erdgräber in einer Rasenfläche, deren Stelle lediglich durch eine Bodenplatte aus Stein gekennzeichnet ist. Jede weitere Form von Grabeinfassung, Bepflanzung oder Schmuck ist nicht zulässig.

Diese Form der naturnahen Bestattung werde immer häufiger nachgefragt, oft von Menschen, die aus religiösen Gründen keine Einäscherung wünschen und deren Hinterbliebene nicht am Ort leben und somit nicht für die Grabpflege sorgen können. Um dem Wandel Rechnung zu tragen, sollen auch in Lichtenwald pflegefreie Erdbestattungen unter Rasen möglich sein.

Der Gemeinderat und die Verwaltung hatten dies grundsätzlich befürwortet, zuvor jedoch mussten die Friedhofssatzung und die Gebührenkalkulation neu gefasst werden. Dies umso mehr, als die Kommunalaufsicht einige Regelungen in der Gebührensatzung als „in Teilen unwirksam“ charakterisiert und eine rechtssichere Fassung angemahnt hatte.

„Gleichwohl könnte die neue Gebührensatzung jedoch einen Beitrag zur Ergebnisverbesserung leisten“, sagte Bürgermeister Ferdinand Rentschler. Allerdings unter Vorbehalt: „Wir können nicht vorhersagen, wie viele Menschen sterben werden und welche Bestattungsformen sie haben wollen“, erklärte er. Peter Stotz