Zwischen Neckar und Alb

Neutralitätsgebot und Wissenschaftsfreiheit

Beamte haben sich parteipolitisch neutral zu verhalten, so sieht es das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot vor. Laut Arne Pautsch, Professor für Öffentliches Recht, wird dieses Gebot verletzt, wenn ein Professor versucht, seine Studenten mit seiner politischen Meinung zu indoktrinieren und keine andere Meinung zulässt. Ebenfalls unzulässig wäre eine Verleumdung und eine Vorverurteilung einer politischen Partei, verbunden mit dem Aufruf, sie zu bekämpfen. Eine Ankündigung wie die der Esslinger Professorin hingegen sei ganz klar kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, sondern vielmehr ein Beitrag zur Meinungsbildung, so der Professor. Da sie lediglich einen Vortrag bewerbe, der sich mit dem Wandel des politischen Systems befasse.

Die Wissenschaftsfreiheit greift laut Pautsch in Bezug auf das eigene Fach und die Forschungsergebnisse eines Wissenschaftlers, sie sei im vorliegenden Fall daher nicht unbedingt ausschlaggebend. Allerdings sei das auch unerheblich, denn die Ankündigung der Professorin sei ohnehin auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Jeder Hochschullehrer dürfe seine Meinung kundtun, solange er dies differenziert tue und andere Ansichten ebenfalls zulasse.mb