Zwischen Neckar und Alb

Nur der Mieter entscheidet, wer in die Wohnung darf

Nutzt etwa der Vermieter dennoch einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters in die Wohnung zu gelangen, hat der das Recht, die Schlösser auszutauschen oder fristlos zu kündigen. Symbolfoto

Kreis. Das Hausrecht an einer gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Der Mieter allein entscheide, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Mieter dürfen Dritte notfalls mit Gewalt daran hindern, in die Mietwohnung zu gelangen. Auch der Vermieter, der gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen will, darf rausgeschmissen werden. Der Mieter, der seinen allzu neugierigen Vermieter packt und aus dem Haus trägt, kann einem Urteil zufolge auch nicht gekündigt werden. Wer unbefugt eine Mieterwohnung betritt, begeht Hausfriedensbruch und macht sich strafbar. Das gilt laut Mieterbund für Vermieter genauso wie für Hausmeister oder Hausverwalter. Sie dürfen zudem keinen Zweitschlüssel haben. Nutzt etwa der Vermieter dennoch einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters in die Wohnung zu gelangen, hat der das Recht, die Schlösser auszutauschen oder fristlos zu kündigen.pm

Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen unter www.mieterbund-es-gp.de