Zwischen Neckar und Alb

Nur kurz aufs Handy geschaut - und jemanden totgefahren

Gericht Ein 20-Jähriger muss sich vor dem Nürtinger Amtsgericht verantworten.

Gericht
Symbolbild

Nürtingen. „Es ist ein abschreckendes Beispiel“, sagt Richterin Astrid Hagen am Nürtinger Amtsgericht. Dafür, was passieren kann, wenn man während der Autofahrt statt auf den Verkehr zu achten auf sein Smartphone-Display schaut.

Angeklagt ist ein heute 20-Jähriger. Er hatte am 30. April vergangenen Jahres einen tödlichen Unfall zwischen Notzingen und Hochdorf verursacht. Nach einem Fahrfehler hatte er die Kontrolle über seinen Mercedes verloren. Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in einen 26-jährigen Motorradfahrer. Der junge Biker war sofort tot, von seinem Motorrad waren nur noch Trümmer übrig. Der Unfallverursacher hatte seinen Führerschein erst gut sechs Wochen vorher bekommen.

Die Ursache soll ein Blick aufs Smartphone gewesen sein, wie Staatsanwalt Jens Jenuwein in seiner Anklageschrift betonte. Im Fußraum des Unfallwagens fanden die Ermittler das Handy. Eine Auswertung der Daten bestätigte den Verdacht: Der damals 19-jährige Fahrer hatte wenige Sekunden vor dem Unfall die App „Snapchat“ gestartet. Ein Programm fürs Smartphone, mit dem man sich Text-, Bild- und Videonachrichten schicken kann.

Seltsame Schlenker

Zwei Zeugen, die zur Unfallzeit zusammen im Auto hinter dem Mercedes 124 des Angeklagten fuhren, bemerkten dessen unsicheren Fahrstil. „Er hat zweimal seltsame Schlenker gemacht“, sagte der Beifahrer. Zunächst sei der Wagen am Ortsausgang hinter Notzingen auffallend langsam gefahren. Dann habe es die Schlenker gegeben. Danach habe der Mercedes beschleunigt. Der Unfall selbst sei erschreckend gewesen. „Es war wie eine Explosion“, sagte der Zeuge. Alles schien wie in Zeitlupe zu verlaufen, überall seien Trümmer herumgeflogen, beide waren die ersten Helfer an der Unfallstelle und verständigten die Rettungskräfte.

Der Mitbewohner des Unfallopfers war direkt dahinter mit dem Motorrad unterwegs „Ich sah von Weitem ein Auto kommen und plötzlich war es auf unserer Straßenseite.“ Sein Mitfahrer sei ein sehr guter und erfahrener Motorradfahrer gewesen. Aber er habe keine Chance gehabt, zu reagieren. Er selbst habe sein Motorrad irgendwie zum Stehen gebracht, habe sofort einen Notruf abgesetzt und sei dann planlos durch die Unfallstelle gelaufen.

Das Tragische: Beide Motorradfahrer kamen gerade von einer Gedenkfahrt für einen Freund, der am gleichen Tag im Jahr zuvor bei einem Motorradunfall starb. „Weil das Wetter schön war, wollten wir noch ein bisschen weiter Richtung Zwiefalten“, so der Zeuge. Sie seien an der Unfallstelle etwa 110 Stundenkilometer gefahren, ergänzte der Zeuge auf Nachfrage - im vierten Gang. Der Sachverständige Roman Stärke bestätigte diese Geschwindigkeit. Der Mercedes des Angeklagten war zu schnell. Für ihn galt Tempo 70. Errechnet wurden vom Gutachter mit allen Toleranzen 85 bis 90 Stundenkilometer. Möglich sei aber auch eine Geschwindigkeit bis zu 110 Kilometern pro Stunde.

Der Angeklagte könne sich an den Unfall nicht mehr erinnern, sagte er. Er wurde mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und einer Hirnblutung in eine Klinik geflogen und lag dort zunächst im Koma. Seit dem Unfall befinde er sich in psychiatrischer Behandlung. Er leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung, habe Albträume und körperliche Beschwerden und nehme regelmäßig Medikamente ein.

Zurzeit absolviert der Deutsch-Libanese sein drittes Ausbildungsjahr in einem Kfz-Betrieb. Nachdem er im Sommer vergangenen Jahres, wegen des schwebenden Verfahrens, anfragte, ob er seine Großmutter im Libanon besuchen dürfe, sei er verhaftet worden, sagte sein Verteidiger Jan Weller. Er habe dann eine Woche in Untersuchungshaft gesessen und sei erst gegen Kaution wieder freigekommen. Der junge Mann ist nicht vorbestraft, hat weder Probleme mit Alkohol noch mit Drogen und lebe auch sonst in geordneten Verhältnissen bei seinen Eltern.

Tatsachen, die auch Jürgen Domhöver von der Jugendgerichtshilfe zur Empfehlung veranlasste, hier Jugendstrafrecht anzuwenden. Staatsanwalt Jenuwein sah das anders: Die Tat sei keine jugendspezifische Tat - wer einen Führerschein habe, müsse auch die Einsichtsfähigkeit eines Erwachsenen besitzen. Er plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe und ein zweijähriges Fahrverbot. Verteidiger Jan Weller forderte sechs Monate auf Bewährung und 18 Monate Fahrverbot für seinen Mandanten. Der zeigte Reue und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. „Ich weiß, ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Es tut mir aus tiefstem Herzen leid.“

Das Schöffengericht verurteilte den heute 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren auf Bewährung und einem Jahr Fahrverbot.Philip Sandrock