Zwischen Neckar und Alb

Plochingen führt „Handy-Parken“ ein

Technik Man braucht ein Smartphone, lädt sich eine App herunter, meldet sich einmal an – und kann seine Parkgebühren per Handy zahlen. Plochingen übernimmt die Vorreiterrolle. Von Claudia Bitzer

Mit dem Smartphone kann man nicht nur einen Parkplatz suchen, sondern ihn künftig auch zahlen.Foto: Parkster Gmbh
Mit dem Smartphone kann man nicht nur einen Parkplatz suchen, sondern ihn künftig auch zahlen.Foto: Parkster Gmbh

Wer sein Auto auf einem der städtischen Parkplätze in Plochingen abstellt, kann die Parkgebühren künftig per Handy bezahlen. Voraussetzung: Er hat ein Smartphone, lädt sich die App des städtischen Kooperationspartners Parkster herunter und meldet sich mit seinem Namen, seiner Adresse und seiner Mail-Adresse an. Ebenfalls notwendig ist das Autokennzeichen. Schließlich wird auch das bargeldlose Parken vom städtischen Vollzugsdienst über Handy kontrolliert.

Der Plochinger Gemeinderat war jedenfalls überzeugt von dem Vorhaben, das demnächst mit einer zweijährigen Pilotphase an den Start gehen soll. Bürgermeister Frank Buß sprach von einem „deutlichen Komfortgewinn“ und davon, dass Plochingen als erste Kommune im Kreis so innovativ unterwegs sei. Der Nutzer der Parkster-App kann nicht nur bargeldlos bezahlen. Braucht er für seine Einkäufe länger, kann er jederzeit die Parkzeit verlängern. Ist er schneller wieder zurück, wird nur die bis dahin auch verbrauchte Zeit abgerechnet. Keven Lehmann von dem schwedischen Unternehmen mit Ableger in München erläuterte, dass je nach Vereinbarung mit der Kommune sogar eine minutengenaue Abrechnung des Parkvorgangs möglich sei.

Der Kunde hat dabei keinerlei Zusatzkosten. Die Firma übernimmt die jeweilige Parkgebührenverordnung und hinterlegt diese für jeden Parkplatz. Hat der Nutzer auf seinem Handy den Geo-Dienst aktiviert, weiß das Handy von sich aus, um welchen Parkplatz es geht. Wer das nicht hat, kann auf einem Schild neben dem Parkautomaten eine fünfstellige Ziffer entnehmen. Auch beim Handyzahlen kann man sich in Plochingen einen Teil der Parkgebühren beim nächsten Einkauf zurückerstatten lassen. Und zwar mit einem Zahlencode, den der Kunde bei seinem Händler erhält. Damit ergänzt der digitale Dienst auch in Sachen Kundenbindung den analogen Parkchip zur Gebührenrückerstattung, den das Gremium erst vor Kurzem auf den Weg gebracht hat.

Parkster schickt den Kunden dann eine monatliche Rechnung und überweist die Parkgebühren an die Stadt - abzüglich eines gewissen Prozentsatzes, mit dem sie ihren Gewinn macht. Der liege in der Regel im einstelligen Bereich, so ein Unternehmenssprecher.

Die Vorteile für die Kommune: Sie muss ihre Automaten nicht umrüsten. So kann man auch nach wie vor noch bar bezahlen. Die dienstleistende Firma stellt daneben nur erklärende Schilder auf, wie das Smartphone-Parken funktioniert. „Wir gehen davon aus, dass im ersten Jahr zwischen zehn und 20 Prozent der Parkvorgänge digital abgewickelt werden“, schätzt Plochingens Wirtschaftsförderer Felix Unseld. Die Stadt rechnet damit, dass die Akzeptanz aber immer größer wird - und die Automaten damit seltener geleert werden müssen.

Ist der Parkautomat defekt, musste man bislang seine Parkscheibe auslegen und konnte bis zur zulässigen Maximalzeit gratis parken. Da man keinem Menschen vorschreiben könne, ein Smartphone zu nutzen, gehe er davon aus, dass diese Regel auch weiterhin gelte, meinte SPD-Stadtrat Joachim Hahn. Der sparsame Schwabe werde deshalb auch erst einmal einen Blick auf den Parkautomaten werfen, mutmaßte Bürgermeister Frank Buß - um dann gegebenenfalls ganz analog die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.