Zwischen Neckar und Alb

Psychiater geht nicht von Affekt aus

Proress Gutachter aus Tübingen hält den Angeklagten im Reuderner Doppelmord-Prozess für voll schuldfähig.

Stuttgart/Nürtingen. In dem Prozess um den Doppelmord in Reudern hatten am vierten Prozesstag nun die Sachverständigen das Wort. Ihnen zufolge gibt es keine Erkrankungen oder Störungen, die die Schuldfähigkeit des Angeklagten mindern könnten. Auch ein Affekt wird aus psychologischer Sicht ausgeschlossen.

Angeklagt ist ein 53-Jähriger. Er soll am 15. Juli vergangenen Jahres in Reudern seine Frau und seinen Schwiegersohn getötet haben. Beide Opfer wurden im Garten des Schwiegersohnes aus nächster Nähe erschossen.

Rechtsmediziner Frank Wehner erläuterte die Obduktionsergebnisse und die Verletzungen der beiden Opfer. Die errechnete Schussentfernung liegt zwischen einem Meter und 1,40 Meter. Beiden Opfern wurde direkt in den Kopf geschossen. Der 40-Jährige war nach Angaben des Rechtsmediziners nach dem Treffer sofort tot. Die 46-jährige Frau des Angeklagten hatte nach Auffassung Wehners noch Zeit, sich umzudrehen, wurde aber ebenfalls aus kurzer Distanz in den Hinterkopf getroffen. Sie verblutete durch die schwere Kopfverletzung.

Erhebliche Zweifel an der Tat­rekonstruktion des Tübinger Rechtsmedizin-Professors hatte Verteidiger Kay Neiß. Die Lage der Opfer deute darauf hin, dass die Schüsse versehentlich gefallen seien, so der Verteidiger. Deshalb beantragte er eine computergestützte 3-D-Rekonstruktion des Tatgeschehens. Es war der siebte Beweisantrag des Juristen im Verfahren, sechs hat die Schwurgerichtskammer bereits abgelehnt.

Es war Alkohol im Spiel

Der psychiatrische Gutachter Dr. Peter Winckler aus Tübingen schilderte dem Gericht die psychische Verfassung des Angeklagten. Sein Fazit: Der Angeklagte sei weder psychisch krank noch sei seine Persönlichkeit in krankhafter Weise gestört. Es habe auch zur Tatzeit keine Bewusstseinstrübung vorgelegen. Anzeichen für krankhafte Eifersucht oder andere Faktoren einer „vergifteten Beziehung“ gebe es ebenfalls keine, so Winckler. Allerdings sei die Familiensituation beim Angeklagten schwierig, spannungsgeladen und konfliktträchtig gewesen. Der Angeklagte habe regelmäßig Alkohol getrunken. Es habe zwar ein schädlicher Missbrauch vorgelegen, allerdings keine Abhängigkeit. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Blutalkoholgehalt von 1,5 bis 1,7 Promille, wie er ihn zur Tatzeit gehabt haben müsse, seine Handlungsfähigkeit beeinträchtigt habe. Deshalb sei dies kein schuldmindernder Grund. Auch für eine Affekttat sah er keine Anzeichen. Der Angeklagte sei voll schuldfähig.

Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Philip Sandrock