Zwischen Neckar und Alb

Rechnungen ohne eine Gegenleistung

Prozess Gericht verurteilt den ehemaligen Vorsitzenden des Tierschutzvereins Esslingen und seine Frau wegen Untreue zu Haftstrafen auf Bewährung. Von Claudia Bitzer

Der Tierschutzverein Esslingen betreibt das Tierheim und kämpft mit den Finanzen. Gerichtlich erwiesen ist, dass sein ehemaliger
Der Tierschutzverein Esslingen betreibt das Tierheim und kämpft mit den Finanzen. Gerichtlich erwiesen ist, dass sein ehemaliger Vorsitzender über die Beraterfirma seiner Frau Geld abgezweigt hat.Foto: Bulgrin

Ein Jahr Haft auf Bewährung für den Angeklagten aus Unterensingen, acht Monate Haft auf Bewährung für seine Ehefrau, die Beihilfe geleistet hat. Und obendrein 250 beziehungsweise 150 Arbeitsstunden im sozialen Bereich. Dazu hat das Esslinger Amtsgericht den 65-jährigen ehemaligen Vorsitzenden des Tierschutzvereins Esslingen und seine 51-jährige Frau verurteilt. Beide haben die Vorwürfe des Staatsanwalts eingeräumt. Der hatte ihnen Untreue durch unberechtigte Überweisungen zum Nachteil des Esslinger Tierschutzvereins und der mittlerweile insolventen und nicht mehr existierenden Tierarztpraxis auf dem Vereinsgelände zur Last gelegt.

Hinter diesen Fachbegriffen stehen 59 häppchengerechte Rechnungen über insgesamt rund 56 000 Euro, die die Beratungsfirma der 51-jährigen Angeklagten zwischen Dezember 2009 und März 2013 an den Tierschutzverein und die Tierarztpraxis gestellt hat - und die auf Veranlassung des Angeklagten beglichen wurden. Denn der war nicht nur ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins, sondern auch kaufmännischer Geschäftsführer der Tierarztpraxis, die unter seiner Führung auf dem Tierheimgelände gegründet worden war. Das Geld floss, „ohne dass wir eine Gegenleistung für diese Rechnungen feststellen konnten“, fasste der als Zeuge geladene Kriminalbeamte das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen zusammen. Dabei hätte der Angeklagte die Vereinsgremien bei solchen Aufträgen einbinden müssen. Es habe auch keinen entsprechenden Gesellschafterbeschluss der Tierarztpraxis gegeben.

Die Geschichte um den untreuen Vorsitzenden hatte vor vier Jahren den Tierschutzverein Esslingen massiv erschüttert. Wie der Kriminalbeamte erläuterte, hatte eine anonyme Strafanzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft 2013 wegen Insolvenzverschleppung der Tierarztpraxis die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Im April 2014 sei die Anzeige des Tierschutzvereins auf Verdacht der Untreue ihres ehemaligen Vorsitzenden wegen besagter Firmenrechnungen eingegangen. Bei der polizeilichen Durchsuchung stießen die Beamten weder auf Schriftdokumente des Vereins oder der Tierarztpraxis, die die Aufträge der Firma festhalten, noch fanden sie weiterführende Unterlagen zu den Rechnungen. Auch Stundenzettel über erbrachte Leistungen waren nicht auffindbar. Zudem konnten die abgerechneten Stunden kaum von den bestenfalls zwei Mitarbeiterinnen der Beratungsfirma geleistet worden sein, so der Kriminalbeamte. Der Inhalt der Rechnungen sei immer allgemein gefasst gewesen.

Die von der Ehefrau anvisierte Einstellung des Verfahrens gegen sie war weder für den Staatsanwalt noch für den Richter denkbar. Der Staatsanwalt forderte ein Jahr auf Bewährung und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Angeklagten und zehn Monate auf Bewährung plus 150 Arbeitsstunden für die Ehefrau. Er würdigte, dass beide nicht vorbestraft waren und sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt hatten.

Die Anwälte des Ehepaars verwiesen auf die lange Zeit, die die Taten zurücklägen, und dass das Strafmaß der Ehefrau gegenüber dem ihres Ehemannes abgestuft werden müsse. Dem folgten auch der Richter und die beiden Schöffen. Für den Angeklagten blieb es bei dem Jahr, seine Frau erhielt acht Monate Haft auf Bewährung. Auch aus der Sicht des Richters fiel für die Angeklagten positiv ins Gewicht, dass sie geständig sind und der Zeitraum zwischen Straftat und Urteil lange zurückliegt.

Der Tierschutzverein will in einem zivilrechtlichen Verfahren versuchen, an das veruntreute Geld zu kommen. Im strafrechtlichen Verfahren sah der Richter angesichts der wirtschaftlichen Situation des Ehepaars wenig Sinn, statt der Arbeitsstunden eine Geldauflage zu verhängen.

Der Tierschutzverein hat Konsequenzen gezogen

Dass sich ein ehrenamtlicher Vorsitzender jahrelang über die Firma seiner Frau für seine Vereinstätigkeit bezahlen lässt, ohne dass das im Verein bemerkt wird, hatte dem Tierschutzverein Esslingen einen beträchtlichen Imageschaden beschert. „Wir haben die Konsequenzen gezogen und uns personell und strukturell völlig neu aufgestellt“, betont der amtierende Vorsitzende David Koch.

Man habe sich eine völlig neue Satzung mit einem fünfköpfigen Vorstand gegeben. Ausgaben im Wert von mehr als 500 Euro müssten immer von zwei Vorständen abgezeichnet werden. Koch und seine Mitstreiter bauen darauf, dass sie das Vertrauen ihrer Freunde und Unterstützer zurückgewonnen haben.

Der Verein steht kurz vor dem Baubeginn eines 1,5 Millionen schweren, neuen Tierhauses auf dem Tierheimgelände, das auch von der Marga-Müller-Bull-Stiftung, dem Land und der Stadt unterstützt wird. Koch: „Aber uns fehlen noch 390 000 Euro, und wir sind dringend auf Spenden angewiesen.“cb