Zwischen Neckar und Alb

„Reichsbürger“ stehen im Visier

Entwaffnung Der Entzug von Waffen wird im Landkreis Esslingen vorbereitet. Das Landratsamt will gegen Bürger vorgehen, die die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen. Von Roland Kurz

Manche „Reichsbürger“ haben sich eigene Dokumente zugelegt. Ihrer Ansicht nach ist das Deutsche Reich nie untergegangen.Foto: dp
Manche „Reichsbürger“ haben sich eigene Dokumente zugelegt. Ihrer Ansicht nach ist das Deutsche Reich nie untergegangen.Foto: dpa

Der Landkreis Esslingen ist ebenso wie die anderen 43 baden-württembergischen Kreise dabei, sogenannte Reichsbürger unter die Lupe zu nehmen und ihnen gegebenenfalls die Waffen abzunehmen. Etwa 50 „Reichsbürger“ sind im Landratsamt bekannt - Bürger, die sich weigern, Bußgelder sowie Steuerbescheide zu bezahlen und die einen Ausweis wollen, der sie als Staatsangehörige des Deutschen Reiches ausweist. Darunter seien jedoch „sehr, sehr wenige Waffenbesitzer“, sagt Peter Keck, Sprecher des Landkreises Esslingen.

Auf 650 wird die Zahl der Reichsbürger im Land geschätzt. Am 20. Januar hat Innenminister Thomas Strobl einen Erlass he­rausgegeben, den „Reichsbürgern“ keine Waffenscheine mehr auszustellen. Bereits erteilte Genehmigungen für den Besitz einer Waffe sollen widerrufen werden.

„Vorbereitet sind wir“, sagt Peter Keck. Die Landkreisverwaltung habe die vorliegenden Informationen über „Reichsbürger“ mit der Liste der Waffenbesitzer abgeglichen. Man warte noch auf die Handreichung des Ministeriums, wie die Entwaffnung aussehen soll. Der Entzug von Waffen und Waffenscheinen ist nicht immer ungefährlich. Nach Ansicht des Ministeriums bringen die „Reichsbürger“, die die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen, nicht die für Waffenbesitz notwendige Zuverlässigkeit mit.

Aufgefallen sind im Landratsamt und im Esslinger Rathaus einige Bürger, weil sie sich weigerten, Gebühren, Bußgelder und Steuern zu bezahlen. Keck spricht von fünf Verweigerern. Roland Karpentier, Sprecher des Oberbürgermeisters, weiß von fünf bis zehn Bürgern, die ihre Bußgelder und Gebühren nicht bezahlen wollten und Einspruch erhoben haben.

Das Rechtsamt der Stadt habe in allen Fällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die nächste Stufe war dann ein Bescheid des Amtsgerichts. Daraufhin haben alle problematischen Bürger ihre Gebühren doch noch beglichen. Die Gebührenverweigerer wohnen aber nicht in der ehemaligen Freien Reichsstadt Esslingen. Vor etwa drei Jahren, so erinnert sich Ordnungsamtsleiter Gerhard Gorzellik, sei der letzte Verweigerer im Rathaus aufgetaucht, mit Pseudo-Urkunden anstelle des korrekten Ausweises.

Im Landratsamt registriert man vermehrt Anträge von „Reichsbürgern“, die die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wünschen. In den Ausweis soll eingetragen werden, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung vom Vater erworben haben und zudem Staatsangehörige des Bundesstaates eines Deutschen Reiches sind, zum Beispiel des Königreichs Württemberg.

Dieses Ansinnen lehnt das Landratsamt ab, da keine Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestünden. Die „Reichsbürger“ sind der Ansicht, dass das Deutsche Reich nie untergegangen ist und betrachten das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 als gültige Grundlage.