Zwischen Neckar und Alb

Rentner vergeht sich an Sechsjähriger

65-Jähriger wegen Missbrauchs eines Mädchens zu zweieinhalb Jahren verurteilt

Ein 65-jähriger Mann aus Wendlingen ist wegen zweifachen, schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens, das zur Tatzeit sechs Jahre alt war, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf, die ein Jahr ältere Schwester ebenfalls sexuell missbraucht zu haben, wurde der Rentner freigesprochen.

Sabine Försterling

Stuttgart/Wendlingen. Das Stuttgarter Landgericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Dagegen hatte der Verteidiger einen Freispruch von allen Vorwürfen gefordert. Wie schon bei der Aussage der heute 15 und 16 Jahre alten Zeuginnen wurde die Öffentlichkeit auch bei den Plädoyers ausgeschlossen.

Der Angeklagte hat die Kinder nach eigenen Worten über eine Verwandte kennengelernt. Die Mutter der Mädchen arbeitete in der Gastronomie. Weil sie wenig Zeit hatte, unternahm der unverheiratete Handelsvertreter mit ihren Töchtern bereits im Kindergartenalter gemeinsame Ausflüge. Es gab Geschenke wie Inlineskates und Schlittschuhe. Am Wochenende waren sie in seiner Wohnung in Wendlingen. Die Jüngere schlief auch im Bett des Angeklagten, während die Ältere in der Regel auf der Couch im Wohnzimmer übernachtete. Der 65-Jährige duschte die Mädchen und wusch sie. Da sei bereits ein Grenzbereich erreicht worden, meinte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg in der Urteilsbegründung. Alle diese Vorgänge hat der Angeklagte zugegeben. Sexuelle Übergriffe hat er in dem seit November laufenden Prozess dagegen bestritten.

Im Jahr 2008 fanden Ermittler im Rahmen einer Steuerfahndung in der Wohnung Videos mit kinderpornografischem Inhalt und es wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe erlassen. Als ein Zettel der jüngeren Schwester in der Wohnung gefunden wurde, tauchte bereits ein Verdacht auf. Die Mutter soll aber eine Vernehmung abgelehnt haben. Eine Untersuchung durch den Kinderarzt soll laut Gericht unter einem Vorwand erfolgt sein. Sie habe nur ergeben, die Kinder seien altersbedingt entwickelt.

Nach dem Strafbefehl habe der Angeklagte aus Angst vor weiteren Nachforschungen den Kontakt abgebrochen, meinte die Richterin. Im September 2014 bemerkte das ältere Mädchen dann aber, dass ihre Schwester unter Albträumen litt. Als sie ihren Bruder einweihten, schaltete er die Polizei ein. Im Oktober folgte die erste Vernehmung, ein Jahr später in der Hauptverhandlung eine weitere. Beide Aussagen der 16-Jährigen seien so unterschiedlich gewesen, dass es zu einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs nicht reiche, sagte Rieberg. Der 15-Jährigen glaubte die Kammer jedoch. Deren Aussagen seien konstant sowie räumlich und situativ eingebunden gewesen. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren geahndet. Die Richterin sagte zu dem Angeklagten, man hätte ihn bereits nach der Durchsuchung 2008 verurteilen sollen.