Zwischen Neckar und Alb

Ruander aus Neuffen muss ausreisen

Kriegsverbrechen Der frühere Milizenführer hatte per Telefon schwere Massaker in seiner Heimat koordiniert.

Stuttgart/Neuffen. Ein in Neuffen lebender Kriegsverbrecher aus Ruanda soll das Land verlassen. Nach SWR-Informationen hat das Regierungspräsidium Stuttgart den früheren Milizenführer Straton Musoni am Montag zur Ausreise aufgefordert. Eine Rückkehr nach Deutschland wird ihm für neun Jahre verboten. Im Jahr 2015 war Straton Musoni vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen seiner führenden Rolle im Ost-Kongo-Konflikt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ihm und dem Mitangeklagten Ignace Murwanashyaka wurden schwerste Menschenrechtsverbrechen nachgewiesen. Sie hatten, so das Urteil, von Deutschland aus per Telefon die Hutu-Rebellenorganisation FDLR und deren bewaffneten Arm FOCA angeführt.

Straton Musoni wurde 1961 in Ruanda geboren und kam 1986 zum Studieren nach Deutschland. 1993 schloss er sein Studium an der Fachhochschule Nürtingen als Diplom-Ingenieur ab. Zeitweilig arbeitete er als Systemadministrator im Justizministerium Baden-Württemberg. An seinem Wohnort Neuffen galt der Vater zweier Kinder lange Jahre als gut integriert und war in der katholischen Kirchengemeinde aktiv.

Nach dem Bürgerkrieg in Ruanda 1994 begann Musoni, sich von Deutschland aus in seiner früheren Heimat politisch zu engagieren. Er gründete zusammen mit Ignace Murwanashyaka die Forces Democratiques de Libération du Rwanda (FDLR). Deren bewaffneter Arm FOCA hat in den Jahren 2008 und 2009 im Ost-Kongo schwere Massaker an der Zivilbevölkerung begangen, welche laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von den beiden Beschuldigten per Satellitentelefon von Baden-Württemberg aus gesteuert wurden.

Der Prozess war der erste in Deutschland auf Grundlage des 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuchs. Demnach ist das deutsche Strafrecht auch dann anwendbar, wenn weder Täter noch Opfer aus Deutschland kommen, noch der Tatort des Verbrechens in Deutschland liegt. Das Urteil gegen Musoni ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch anhängig. pm