Zwischen Neckar und Alb

Sachverständiger spricht von monströsem Gewaltexzess

Gericht Staatsanwalt fordert im Prozess gegen den „Hammermörder“ eine lebenslängliche Haftstrafe.

Symbolbild

Neuhausen. Mit „absolutem Vernichtungswillen“ habe der Angeklagte die hilflose 84-Jährige in ihrer Wohnung in Neuhausen getötet, meinte Staatsanwalt Thomas Hochstein in seinem Plädoyer im Prozess gegen den sogenannten „Hammermörder“. Er forderte deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies bedeutet, dass der Familienvater frühestens nach 15 Jahren wieder frei kommen kann.

„Der 30-Jährige führte ein Doppelleben, auf der einen Seite der fleißige Fliesenleger sowie Familienmensch und auf der anderen Seite konsumierte der Angeklagte Kokain, spielte und wettete um hohe Summen und ging auch zu Prostituierten in einem Saunaclub“, hatte der Sachverständige Peter Winckler in seinem Gutachten zuvor festgestellt.

Der 30-Jährige habe Geld gebraucht, um seine Fassade aufrechtzuerhalten. Warum es aber zu so einem laut Winckler „monströsen Gewaltexzess“ gekommen war, konnte sich keiner der Prozessbeteiligten erklären. Verteidiger Sebastian Dzuba sprach zwar von einem Raub, der unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol völlig aus dem Ruder gelaufen sei, an einer Verurteilung wegen Mordes komme man aber nicht vorbei. Eine besondere Schwere der Schuld liege jedoch nicht vor. Der Anwalt beantragte darüber hinaus die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Immer wieder tauchten die Fragen nach dem Motiv auf. Hochstein meinte, dass der 30-Jährige aufgrund des Drogenkonsums und der Spielsucht zwar in finanziellen Schwierigkeiten steckte, aber nicht mit dem Rücken an der Wand gestanden habe. Ein paar Tage vor dem Mord habe es einen Eingang von 5800 Euro auf dem Konto des 30-Jährigen gegeben. Mit diesem Geld seien nicht etwa Schulden zurück bezahlt, sondern am Tattag Wetten abgeschlossen worden. Der Staatsanwalt glaubte auch nicht, dass der Angeklagte von Dealern unter Druck gesetzt worden war. „Der Familienvater konnte es einfach nicht ertragen, dass herauskommt, dass er alles Geld verschleudert und somit als Versager dasteht“, meinte Hochstein.

Der psychiatrische Gutachter hatte dem 30-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeit attestiert. Der Hinweis eines Freundes, bei der alten Dame könnte viel Geld zu holen sein, habe den Angeklagten schlussendlich veranlasst, sie zu überfallen. Die Tat sei geplant gewesen - auch der Tod der Pflegebedürftigen, um sie als Zeugin zu beseitigen, sagte Hochstein und schilderte, was seiner Auffassung nach am Abend des 3. September vergangenen Jahres geschah: Der 30-Jährige klingelte bei der 84-Jährigen, die ihm öffnete. Sofort schlug der Fliesenleger mit dem Hammer zu, das Opfer ging auf die Knie und fiel nach zwei weiteren Schlägen auf den Boden. Danach soll der Angeklagte die Wohnung nach Wertsachen durchsucht haben. Als ein Röcheln von der 84-Jährigen zu hören war, stach der 30-Jährige mit zwei Messern, die er in der Wohnung gefunden hatte, noch in den Hals des Opfers, um sie zu töten, fuhr anschließend mit dem Auto zu einem Bankautomat und tauchte dann bei einem Freund auf.

Der Angeklagte habe nach Zeugenaussagen danach völlig normal und entspannt gewirkt. Weder der Drogen- und Alkoholkonsum noch eine psychische Erkrankung hätten zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt, meinte dann auch Winckler. Das Urteil wird am 15. August verkündet. Sabine Försterling