Zwischen Neckar und Alb

Schnee von gestern kann riskant werden

Rutschgefahr Mit dem Winter kommt das Schneeschippen. Doch die Räum- und Streupflicht ist in jeder Kommune ein klein wenig anders geregelt. Von Peter Dietrich

Die einen freuen sich über Schnee, doch anderen ist die Räum- und Streupflicht eine Last. Wer sich dieser zu entziehen versucht, riskiert, dass es für ihn ziemlich teuer werden kann. Einen Meter räumen, 1,50 Meter oder sogar 2,50 Meter? Und zu welchen Zeiten? Da hilft ein Blick in die „Streupflicht-Satzung“.

Ab in die Berge und sich damit seiner heimatlichen Räum- und Streupflicht entledigen, funktioniert nicht. Mit Urlaub oder einer Dienstreise könne man sich seiner Pflichten nicht entledigen, sagt Roland Karpentier, Sprecher der Stadt Esslingen. Wer Schnee oder Eis nicht selbst wegräumen könne, müsse für eine zuverlässige Vertretung sorgen.

Welcher Anlieger was zu tun hat, haben die Kommunen in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ geregelt, bekannt als „Streupflicht-Satzung“. Die Details sind von Kommune zu Kommune anders. In der Regel sei auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen, ist in der Esslinger Satzung geregelt.

„Zwei Fußgänger sollen anei­nander vorbeikommen, ohne dass einer in den Schnee muss“, sagt Karpentier. Bei gemeinsamen Rad- und Gehwegen sind es in Esslingen 2,50 Meter, das gilt auch für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Ostfildern begnügt sich im verkehrsberuhigten Bereich mit dem dortigen Universalmaß von einem Meter, in Plochingen sind es eineinhalb Meter.

Werktags inklusive samstags beginnt die Streupflicht in allen drei Kommunen morgens um 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist Plochingen mit 8 Uhr eine Stunde früher dran als Esslingen und Ostfildern. In Ostfildern endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr, in Esslingen um 20.30 Uhr und im strengeren Plochingen erst um 22 Uhr. Verbreitet ist inzwischen das Verbot von Salz.

Zuständig ist zunächst der Hauseigentümer, der aber die Pflicht häufig per Mietvertrag an die Mieter überträgt. Der Eigentümer sei auch zuständig, falls etwa ein Haus noch im Bau und noch gar nicht bewohnt sei, betont Karpentier. Wer ein Grundstück an der Straßenecke hat, muss an zwei Seiten räumen. Gibt es nur auf der gegenüberlegenden Straßenseite einen Gehweg, ist das ein Glücksfall – oder ein Fall für die Solidarität mit den Nachbarn auf der anderen Seite.

Meldungen, dass jemand seine Pflicht nicht erfüllt, kommen in Esslingen bei der Koordinierungsstelle für den Gemeindlichen Vollzugsdienst an. „Das kann von jedem ausgelöst werden“, sagt Karpentier. Dann beauftrage der Vollzugsdienst einen Mitarbeiter, der nachsehe. Er gehe auf Eigentümer und Mieter zu und lege einen Termin für die Nachkontrolle fest. Wurde der Verpflichtung noch immer nicht entsprochen, gehe die Sache ans Ordnungsamt, das dann das Tiefbauamt beauftrage, den Abschnitt auf Kosten der Säumigen zu räumen oder zu streuen.

In Plochingen sind Beschwerden ebenfalls selten, sagt die stellvertretende Amtsleiterin im Bürgerservice, Barbara Krämer. Die Bürger seien durch das Amtsblatt über die Pflicht informiert. „Wir gehen nicht morgens um 7 Uhr hinaus und kontrollieren.“

Aber Beschwerden würden überprüft, bei Bedarf gebe es einen „netten Brief“ und es werde nachgeschaut.“ „Es passiert, dass Leute anrufen und sich beschweren, der Nachbar habe nicht geräumt“, sagt Andrea Wangner, Pressereferentin der Stadt Ostfildern. „Dann geht ein Mitarbeiter raus und schaut sich das an.“ Ist nicht geräumt, weist der Gemeindliche Vollzugsdienst die Betroffenen auf die Räum- und Streupflicht hin. „Dafür gibt es auch ein Musterschreiben für den Briefkasten.“

Viel häufiger als Beschwerden erreichen die Stadtverwaltung Anfragen von gewissenhaften Bürgern: „Sie fragen, wie sie räumen sollen und wie sie das bei gemeinschaftlichen Grundstücken machen können. Sie werden von uns beraten.

In hartnäckigen Fällen werden in Ostfildern Geldbußen bis zu 500 Euro und in Plochingen bis zu 1 000 Euro fällig. Noch viel teurer können Schadensersatzansprüche werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist sinnvoll und springt ein, falls jemand trotz Räumen und Streuen zu Schaden kommt. Bei einem Sturz wegen nicht erfüllter Räum- und Streupflicht kann die Versicherung aber die Zahlung verweigern oder Geld zurückfordern. Auf der anderen Seite riskiert auch ein geschädigter Passant das Geld von der Versicherung, wenn er zu viel Alkohol getrunken oder unpassende Schuhe getragen hatte.

Vor allem außerhalb der Räum- und Streupflicht müssen Fußgänger vorsichtig sein. Sie sollten beim Gehen besser nicht nach oben schauen, Anlieger sollten es dagegen tun. Denn sie sind nicht nur für den Schnee auf dem Gehweg verantwortlich, sondern auch für den Schnee auf dem Dach, also die „Dachlawinen“.