Zwischen Neckar und Alb

Schuldunfähig wegen schizophrener Psychose

Asylbewerber wird nach Brandstiftung und Suizidversuch in psychiatrische Klinik eingewiesen

Das Stuttgarter Landgericht hat die Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 35-jährige Mann leidet unter Zwangsvorstellungen und hat im Juli Feuer in einer Unterkunft in Wendlingen gelegt.

Wendlingen/Stuttgart. Schlimmeres konnte bei dem Brand verhindert werden, da der Rauchmelder Alarm schlug und es den Mitbewohnern gelang, die Zimmertür aufzubrechen und das Feuer zu löschen. Eine Stimme habe ihm befohlen, sich selbst umzubringen, und daher habe er seine Bettdecke angezündet, hatte der aus Sri Lanka stammende Asylbewerber am ersten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer berichtet. Zuvor hatte der 35-Jährige vier Dosen Bier getrunken und zehn Schmerztabletten eingenommen. Da der Tamile sich über ein verdrecktes Pissoir geärgert hatte, hatte er dieses zunächst mit einem Stock beschädigt, und es kam zum Streit mit den Mitbewohnern. Anschließend schloss sich der 35-Jährige, der im April nach Deutschland gekommen war, in sein Zimmer ein.

Der psychiatrische Sachverständige Hermann Ebel attestierte dem Asylbewerber eine schizophrene Psychose. Die Symptome wie akustische Halluzinationen oder das Gefühl, dass Strom durch den Körper fließe, seien eindeutig. „Schuldunfähig“, darauf plädierte auch die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe auf die Stimme gehört und alles andere ausgeblendet. Der Verteidiger Hans Steffan meinte, dass der Brand am 18. Juli unter Umständen hätte verhindert werden können, wenn ein Dolmetscher für die tamilische Sprache zur Verfügung gestanden hätte.

Der 35-Jährige war gleich nach seiner Ankunft im Mai in Wendlingen auffällig geworden. Dies hatten nicht nur ein Landsmann, sondern auch Polizeibeamte im Verfahren berichtet. Der Asylbewerber, der manchmal auf dem Marktplatz schlief und sich im Brunnen oder im Fluss wusch, war laut Steffan in der Stadt unter dem Namen „Der Wassermann“ bekannt. Sein Mandant, der unter den Zwangsvorstellungen litt, habe sich alsbald an den Sozialdienst in der Unterkunft gewandt. Dieser schickte den 35-Jährigen mit einem Überweisungsschein auch zu einem Arzt. Doch es mangelte an der Verständigung, denn der Tamile spreche nur ein paar Brocken Englisch. Beim ersten Besuch habe der Asylbewerber Schmerztabletten verordnet bekommen. Beim zweiten Mal sei zwar ein ehrenamtlicher Begleiter dabei gewesen, aber der habe auch nicht über die sprachliche Barriere hinweg helfen können. Und so seien nur Schlaftabletten verschrieben worden. In der Klinik für Psychiatrie in Weissenau erhalte der 35-Jährige nun die richtigen Medikamente. Es sei aber noch ein langer Weg, meinte Steffan. Da der Mann für die Allgemeinheit gefährlich und eine Behandlung dringend erforderlich ist, ordnete die Kammer die Unterbringung an.