Zwischen Neckar und Alb

Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

Prozess Das Stuttgarter Landgericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und Geiselnahme.

Symbolbild

Stuttgart. Der Fall war ungewöhnlich für die Richter der Achten Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht. Und zwar deshalb, weil der Täter kein Messer, sondern eine Haushaltsschere benutzte. Diese ist nach Auffassung des Staatsanwalts jedoch nicht minder gefährlich und kann als Waffe ebenfalls schwere Verletzungen verursachen.

Der Angeklagte hatte mit seiner Freundin, die er seit Herbst 2016 kannte, am 3. Oktober vergangenen Jahres Streit. Zu einer Aussprache trafen sich die beiden im damaligen Wohnort des Opfers im Kreis Esslingen. Dort zwang der Angeklagte sie, mit ihrem Fahrzeug in Richtung Ludwigsburg zu fahren. Unterwegs setzte er als Drohmittel die Haushaltsschere ein und verletzte die Frau damit erheblich am Hals und im Gesicht. Er würde sie umbringen und ihr Gesicht zerschneiden, habe er gedroht, weil sie ihn angeblich mit einem anderen Mann betrogen habe. Die Richter der Stuttgarter Strafkammer werteten dies als Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung.

Was dann geschah, ist nach dem gestern verkündeten Urteil der Tatbestand einer Geiselnahme mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann fesselte im stehenden Auto die Hände der Frau in einem Gewerbegebiet am Stadtrand von Ludwigsburg. Er forderte dann Geschlechtsverkehr mit ihr, den sie allerdings ablehnte. Erneut drohte er mit der Schere und steuerte jetzt das Fahrzeug selbst bis zu einer einsamen Stelle. Dort, so das Urteil, fand die Vergewaltigung statt. Trotz der Fesselung konnte das Opfer danach das Fahrzeug verlassen und flüchten. Der Angeklagte fuhr nach Hause.

Schon Anfang letzten Jahres hatte es zwischen dem Angeklagten und der Frau heftigen Streit und Gewalt gegeben. Einmal habe er sie auf einem Parkplatz in Esslingen in ihrem Auto festgehalten und durch das geöffnete Fahrerfenster auf den Kopf eingeschlagen. Ein anderes Mal zertrümmerte er sogar das Beifahrerfenster von außen und schlug auf die Frau ein, wobei sie eine Schädelprellung erlitt. Danach erwirkte sie vom Amtsgericht Nürtingen ein Annäherungsverbot gegen den Mann. Dagegen hat er aber verstoßen und ist daher auch zusätzlich schuldig gesprochen worden.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der Geiselnahme beantragte der Staatsanwalt acht Jahre Haft gegen den 27-Jährigen. Das Gericht milderte die Strafe auf sechs Jahre ab, stimmte dem Vorwurf der Geiselnahme aber zu, obwohl der Mann beteuerte, dass es weder Fesselung noch Vergewaltigung gegeben habe. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Der Verteidiger will gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Bernd Winckler