Zwischen Neckar und Alb

Selbstbestimmtes Sterben

Symbolbild

Region. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel lädt heute ab 20 Uhr zu einer Videokonferenz zum Thema „Assistierter Suizid – Wie weiter mit einer gesetzlichen Neuregelung?“ ein. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Dieses Urteil macht einige Vorgaben, an denen sich der Gesetzgeber zu orientieren hat. Über Vorschläge und Standpunkte zu dem Thema dikutiert Gastel mit Wolfgang Putz, Rechtsanwalt einer Kanzlei für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der LMU München, mit Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestags, die mit anderen Bundestagsabgeordneten einen Gesetzentwurf „zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ initiierte und mit Dr. Dietmar Merz, Studienleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Arbeitsschwerpunkt Medizinethik und Gesundheitspolitik. Ein Teilnahme beim Webex Meeting ist möglich unter https://gruenlink.de/205h mit der Kennnummer 16 38 56 93 05 und dem Passwort Selbstbestimmung. pm