Zwischen Neckar und Alb

Sohn von Ramses angeklagt

Justiz Im Prozess gegen einen syrischen Brandstifter geht es um die Frage, ob er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war.

Symbolbild

Wendlingen. In einem Strafprozess vor der 4. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts geht es um die Brandstiftung vom 12. Dezember letzten Jahres in der Flüchtlingsunterkunft in Wendlingen mit einem Schaden von 100 000 Euro. Ein 20-jähriger Syrer, der behauptet, der Sohn des Pharao Ramses zu sein, sitzt auf der Anklagebank. Im Prozess geht es in erster Linie darum, ob der Angeklagte das Feuer damals in seinem Zimmer in der Unterkunft in der Wendlinger Heinrich-Otto-Straße im Zustand einer paranoiden Schizophrenie legte, dadurch schuldunfähig sei oder nicht.

Dazu hatten die Richter einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen. Der Verdacht läge nahe, so die Staatsanwältin, dass der Syrer den Brand als „Ramses Sohn“ legte. Die Richter nahmen am gestrigen ersten Verhandlungstag allerdings an, dass sich durch die intensive psychiatrische Behandlung bei dem Beschuldigten der „Ramses-Wahn“ gelegt habe. Doch der 20-Jährige lehrte die Juristen eines Besseren: „Ich weiß, dass mein Vater Ramses der Zweite war“, und er müsse nun das Gold von Arabien zurückholen. Selbst auf den Hinweis des Gerichts, dass es als Sohn des Ägypter-Königs zeitlich nicht stimmen könne, blieb der junge Mann dabei.

Wollte niemand gefährden

Am frühen Morgen des 12. Dezember letzten Jahres soll der 20-Jährige in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft eine Decke, Zeitungspapier und ein Kleidungsstück angezündet haben und dann geflüchtet sein. Das Feuer griff schnell um sich. 22 Bewohner der Unterkunft konnten unverletzt gerettet werden. Bei einer Fahndung wurde der 20-Jährige in Kirchheim festgenommen. Der Vorwurf jetzt an ihn: schwere Brandstiftung. Diese Tat gab der junge Mann auch zu, ließ aber durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er mit dem Brand keinen der Mitbewohner habe gefährden oder verletzen wollen. Den Grund dieser Tat jedoch verschwieg er.

Vor vier Jahren sei er als 16-Jähriger von seiner syrischen Heimat nach Deutschland gekommen, um eine Ausbildung zu machen. Doch er verfiel der Drogensucht, rauchte nur noch Cannabis und trank Alkohol. Mehrfach schon habe man ihn in die psychiatrische Klinik nach Kirchheim bringen müsse, sagt der Gutachter. Es stimme, räumte der Angeklagte ein, dass man ihn abgeholt und in die Klinik gebracht habe, aber er wisse den Grund nicht.

Vier Verhandlungstage haben die Stuttgarter Richter angesetzt, um herauszufinden, ob der Angeklagte infolge seiner psychischen Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wenn ja, müsste er in die geschlossene Abteilung einer Klinik eingewiesen werden. Bernd Winckler