Zwischen Neckar und Alb

Staatsanwalt fordert je viereinhalb Jahre Haft

Gericht In dem Wernauer Messerstecher-Prozess soll am morgigen Mittwoch ein Urteil fallen.

Symbolbild

Wernau. Die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Schwurgericht hat in dem Wernauer Messerstiche- und Eisenstangen-Prozess gegen die beiden Angeklagten jeweils viereinhalb Jahre Haft beantragt.

Am gestrigen Verhandlungstag wurden die beiden letzten Zeugen vernommen. Ein Zeuge berichtete, dass er am Vormittag des 25. Juni in der Kirchheimer Straße in Wernau beobachtet hatte, wie ein Mann mit einer Eisenstange auf ein am Boden liegendes Opfer einschlug. Eine Zeugin sagte aus, dass das Opfer bereits blutig auf der Straße lag. Der Mann mit der Eisenstange habe danach versucht, alle anderen Personen um ihn herum zu schlagen.

Schließlich hatte der Staatsanwalt das Wort. Für ihn steht fest, dass einer der beiden Angeklagten nach dem verbalen Streit mit der Familie, die für die Reinigung des Bistro zuständig war, aus seinem Heizungskeller die 50 Zentimeter lange Gewindestange geholt und damit zugeschlagen hat. Allerdings wurde ihm dann die Stange weggenommen, und er wurde selbst mit Schlägen gequält. Erst danach soll der Beschuldigte zurück in das Bistro gegangen sein und dort ein Döner-Messer mit einer 12 Zentimeter langen Klinge geholt haben. Der Täter habe dann auf den 14-jährigen Jungen, der bereits am Boden lag, eingestochen und ihm dabei schwere Verletzungen zugefügt haben. Nachdem die Mutter sich vor den Sohn gestellt hatte, hatte er auch der Frau mit dem Messer schwere Verletzungen, unter anderem einen Arm-Durchstich, verpasst. Sein Mitangeklagter - inzwischen wieder auf den Beinen - soll danach erneut mit der Eisenstange zugeschlagen haben.

Damit haben die Männer laut dem Staatsanwalt gemeinschaftlich den Tod der Opfer in Kauf genommen. Er beantragte für jeden der beiden Angeklagten eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe. Die Verteidiger sind allerdings anderer Ansicht: Der Hauptangeklagte habe keine Tötungsbilligung begangen und könne nur wegen Körperverletzung zu maximal zwei Jahren Haft zur Bewährung verurteil werden. Für den zweiten Mann, dem weder ein Messerstich noch Schläge nachgewiesen werden können, käme laut der Verteidigerin nur ein Freispruch in Frage. Das Urteil wird am morgigen Mittwoch verkündet. Bernd Winckler