Esslingen. Was tun, wenn ein Knöllchen ins Haus flattert? Bußgeld bezahlen und abhaken? Ein 57-Jähriger aus Plochingen wählte einen anderen Weg, der ihm eine Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat und einen Prozess vor dem Amtsgericht Esslingen einbrachte. Am Montag wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt.
Mit seinem Verhalten vor Gericht eckte der Angeklagte an. Richterin Lea Werle ermahnte den Diplom-Ingenieur, weil er mitten in ihre Urteilsbegründung hineinredete. Zudem missfiel ihr, dass der 1963 in Reichenbach geborene Mann eine aus ihrer Sicht bedrohlich wirkende Geste in Richtung eines Zeugen machte. Das sei keine Drohgebärde gewesen, versuchte der Angeklagte die Wogen zu glätten. Er habe den Zeugen lediglich darum bitten wollen, ihm in die Augen zu schauen und die Wahrheit zu sagen.
Ein Polizeibeamter hatte zuvor den Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert. Am 4. Dezember 2019 war der Angeklagte im Polizeiposten Plochingen erschienen und wollte einen Anhänger als gestohlen melden. Er habe aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes gehabt, berichtete der Polizist. Daraufhin habe der Mann seine Anzeige abändern wollen: Plötzlich war der Anhänger nicht gestohlen, sondern von Unbekannten umgeparkt. Der Mann habe auch zugegeben, dass er dem Plochinger Ordnungsamt eine Lektion erteilen wollte. Die Behörde hatte ihm einen Strafzettel zugeschickt, weil der Anhänger unrechtmäßig auf einem Gehweg abgestellt worden war.
Ein aufbrausender Mensch
Der Verdacht habe also nahegelegen, so der Polizist, dass sich der Angeklagte mit seiner Diebstahlsanzeige vor der Zahlung des Strafzettels drücken wollte. Deshalb habe er letztlich keine Anzeige aufgenommen. Nach dieser Begebenheit im Polizeiposten habe es mehrere Telefonate mit dem Angeklagten gegeben, in deren Verlauf dieser ihn angeschrien habe, so der Polizist. Er sei ein „aufbrausender Mensch“, gab der Angeklagte in seinem Schlusswort zu. Aber er hätte sich sicher nicht tagelang mit einer falschen Anzeige wegen Diebstahls und deren Folgen herumgeplagt, nur um einen Strafzettel von 20 Euro zu sparen. Zudem habe der Polizeibeamte gelogen und den wahren Sachverhalt verdreht.
Das Gericht sah jedoch keinen Grund, an der Aussage des Polizisten zu zweifeln. Richterin Lea Werle verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro. Sie berücksichtige dabei, dass der Angeklagte seit November 2019 arbeitslos und nicht vorbestraft sei. Das Urteil nahm der Mann mit Unmutsbezeugungen auf. Simone Weiß