Zwischen Neckar und Alb
Tempo 80 auf der B10: Verkehrsministerium bremst drei Bürgermeister aus

Verkehr Die drei Bürgermeister aus Plochingen, Reichenbach und Ebersbach haben auch auf ihren Abschnitten der B 10 ein Tempolimit gefordert. Das Verkehrsministerium hat jetzt abgelehnt. Von Claudia Bitzer

Weniger Lärm, mehr Verkehrssicherheit, einen besseren Verkehrsfluss und weniger Schleichverkehr: Das haben sich die Bürgermeister Frank Buß aus Plochingen, Bernhard Richter aus Reichenbach und Eberhard Keller aus Ebersbach erhofft, als sie im Januar beim Regierungspräsidium (RP) auf ihren Abschnitten der B 10 gemeinsam ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern für Autos und 60 für Lastwagen beantragt hatten.

Die Antwort kam jetzt nicht aus dem RP, sondern aus dem Verkehrsministerium – „da diesem Anliegen grundsätzliche Bedeutung beigemessen wurde“, wie es in dem von Ministerialdirektor Berthold Frieß unterzeichneten Brief heißt. Nichtsdestotrotz ist die Antwort „für uns alle drei enttäuschend“, so der Plochinger Bürgermeister Buß. Denn das Ministerium hat den Wunsch der Bürgermeister ausgebremst.

Dabei haben sich die maximal 80 Stundenkilometer, die seit Langem zwischen Stuttgart und Plochinger Dreieck und auf der abzweigenden B 313 bis zur A8 gelten, nach Ansicht des Trios bewährt. Doch schon auf der Plochinger Hochbrücke geht es in Richtung Göppingen bis zur Uhinger Galerie mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde weiter. Vor allem die Reduzierung des Krachs für die Anwohner, die durch andere Lärmquellen wie dem Flug- und Bahnverkehr noch zusätzlich belastet seien, ist den Rathauschefs ein Anliegen. Zudem staue es sich regelmäßig auf der B10 – mit dem Resultat, dass viele auf die Ortsdurchfahrten ausweichen würden.

Das Ministerium verweist in seinem Schreiben indessen darauf, dass „in den vergangenen Jahren an der B 10 bereits umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt“ worden seien. „Im Rahmen der Lärmvorsorge wurden Lärmschutzwände am Plochinger Dreieck und in Reichenbach errichtet“. Zudem sei im Rahmen der Lärmsanierung als freiwillige Leistung 2021 wieder ein lärmtechnisch optimierter Belag auf einer Länge von zehn Kilometern in beiden Fahrtrichtungen eingebaut worden. Insgesamt sei den Kommunen „ein über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehender Lärmschutz zuteil geworden“, so eine Sprecherin des Ministeriums. Man habe deshalb die Forderung nach einem Tempolimit abgelehnt und die Kommunen darauf hingewiesen, dass sich die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung allenfalls aus den Lärmaktionsplänen ergeben könnte.

Keine weitere Aktion geplant

„Zufriedenstellend ist diese Antwort nicht“, betont der Plochinger Rathauschef Buß. Die drei Bürgermeister hätten sich jedoch darauf verständigt, nicht noch einmal eine Aktion daraus zu machen. Schließlich komme die Antwort ja vom zweiten Mann aus dem Verkehrsministerium, sodass keine Hoffnung bestehe, dass sich an der Abfuhr noch etwas ändern könnte. Das ändert jedoch nichts an der Enttäuschung und dem Unverständnis in den Kommunen. In Plochingen will man noch einmal nachprüfen, was es mit dem Verweis auf die Lärmschutzwände am Plochinger Dreieck auf sich hat. Der Erinnerung des Bürgermeisters zufolge datieren sie in die Zeit, als auf dem Bruckenwasen ein Wohnviertel gebaut worden ist – und das war zur Landesgartenschau 1998. Und Buß’ Reichenbacher Kollege Richter erinnert daran, dass der lärmmindernde Asphalt seinen Vorgängerbelag nur ersetzt habe – und damit nichts Neues zur Lärmreduktion beigetragen habe.

Richter fehlt völlig das Verständnis dafür, dass man mit einer kostengünstigen Lösung weniger Lärm und mehr Sicherheit bekommen könne, sich das Ministerium aber auf eine formale Position zurückziehe. Was den Verweis auf die Lärmaktionspläne anbelangt, sind Plochingen und Reichenbach gebrannte Kinder, denn sie erreichen die erforderlichen Schwellenwerte nicht. Richter: „Da muss man halt einfach auch die Frage stellen, ob die heute noch zeitgemäß sind.“

Der Ebersbacher Gemeinderat hat im April seinen Lärmaktionsplan verabschiedet. Der sieht unter anderem ein Tempolimit auf der B 10 vor. Die Maßnahmen könnten aber nur umgesetzt werden, „wenn sie auch unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in den Lärmaktionsplan aufgenommen wurden“, schränkt das Ministerium gleich ein. Aber selbst wenn er in der Nachbarstadt im Filstal durchginge, „wäre das ja ein Witz“, so Richter. „Dann habe ich in Ebersbach 80, bei uns wieder 100 oder 120 und auf der Brücke nachher wieder 80. Wie soll man das einem Autofahrer erklären?“